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Bei einer Beitragserhöhung steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Um dieses auch zu nutzen, ist eine Kündigung in dem Monat, in dem der neue Beitrag das erste Mal erhoben wird, notwendig. Die allgemeine Kündigungsfrist von zwei Monaten bleibt bestehen. Auch hier kümmern wir uns für Sie um alle Formalitäten.
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Bitte beachte: Du kannst den AOK Premium nicht nutzen, wenn deine Beiträge komplett von Dritten getragen werden, zum Beispiel, wenn du Arbeitslosengeld beziehst.
Die Prämienhöhe ist abhängig von deinem Bruttojahreseinkommen und der gewählten Tarifstufe. Die Prämie (Grundbonus) beträgt je nach Tarifstufe zwischen 100 und 500 EUR. Nimmst du keine medizinischen Leistungen in Anspruch, wird dir die volle Prämie deiner gewählten Tarifstufe bis spätestens 30.06. des Folgejahres automatisch auf dein Konto überwiesen.
Deine Prämie verringert sich nur, wenn du folgende medizinische Leistungen in Anspruch nimmst: eingelöste Kassenrezepte für Arzneimittel und Heilmittelverordnungen sowie stationäre Krankenhausaufenthalte. Die Prämie verringert sich pro Leistung um jeweils einen pauschalen Anteil.
Solltest du durch viele medizinische Leistungen den Wert deiner Prämie überziehen, brauchst du dir keine Sorgen zu machen: Für jede Tarifstufe haben wir ein maximales Risiko festgelegt. Das bedeutet, dass du nie mehr als den für deine Tarifstufe festgelegten maximalen Betrag selbst trägst, auch wenn dein tatsächlicher Eigenanteil höher wäre.
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Es gibt Leistungen, die keinen Einfluss auf die Höhe deiner Bonuszahlung haben. Dazu gehören u.a.:
Reine Arztbesuche, Früherkennungsuntersuchungen und Impfungen
Hilfsmittel (z. B. Bandagen, Schienen, usw.)
Rezepte und Krankenhausaufenthalte von mitversicherten Ehepartnern oder Kinder
Verordnung der "Pille" für Frauen
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