Ihre Gesundheitskasse AOK Bayern

AOK Bayern. Gesundheit aus vollem Herzen.

Die AOK Bayern ist eine starke Gemeinschaft von mehr als 4,7 Millionen Menschen. Profitieren auch Sie mit nur wenigen Schritten von einem günstigen Zusatzbeitrag, umfangreichen Extra-Leistungen Ihrer Wahl und vielen weiteren Vorteilen.

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Profitieren Sie von unseren zahlreichen Top-Leistungen und Vorteilen

Profitieren Sie von unseren zahlreichen Top-Leistungen und Vorteilen bei der AOK Bayern, Ihrer Gesundheitskasse. Neben umfassenden Angeboten für Ihre Gesundheit, wie innovativen Behandlungsmethoden und attraktiven Gesundheitsangeboten, unterstützt die AOK Bayern auch Ihre Zahngesundheit.

So haben Versicherte ab 18 Jahren ab dem 01.01.2025 Anspruch auf zwei professionelle Zahnreinigungen pro Kalenderjahr mit einem Zuschuss von jeweils bis zu 50 Euro.

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Welche finanziellen Vorteile bietet Ihnen die AOK Bayern?

Hier sehen Sie nicht nur Ihre persönlichen Leistungen, sondern auch den Mehrwert, der sich für Sie ergibt.

Volle Leistung, die sich auszahlt!

Mehr Informationen zu den einzelnen Leistungen und Services finden Sie auf folgender Seite: www.aok.de/pk/leistungen/. Mehr Informationen zu den einzelnen Tarifen und Bonusprogrammen finden Sie auf folgenden Seiten: www.aok.de/pk/bayern/extra/, www.aok.de/pk/bonus-praemienprogramme/, www.aok.de/bayern/premium.
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Sie empfehlen – wir belohnen

Sie sind zufrieden mit den Leistungen und Angeboten der AOK Bayern?
Dann empfehlen Sie uns gerne weiter. Für jedes neue Mitglied, das Sie uns vermitteln, bedanken wir uns bei Ihnen mit einem Freundschaftsbonus von 30 EUR.

So einfach erhalten Sie den Bonus:

• Im Webformular registrieren
• Empfehlungslink per E-Mail erhalten
• Link an Freunde, Bekannte und Interessierte weiterleiten
• 30 Euro Freundschaftsbonus bei erfolgreichem Wechsel erhalten

Schon mehr als 4,7 Mio Versicherte vertrauen der AOK Bayern.

Ihre Gesundheit ist unsere Mission und Ihr Vertrauen unsere Priorität. Mit ehrlicher Beratung, einfachen Kommunikationswegen und echten Angeboten sind wir für Sie da, wenn Sie es brauchen. So leicht kann Krankenkasse sein.

Fragen zum Krankenkassen Wechsel:

Natürlich! Wir bieten Ihnen ein einzigartiges und ausgewogenes Krankenkassen Gesamtpaket bestehend aus:

  • fairem Zusatzbeitrag von nur 2,69%

  • Top Service mit ausgezeichneter telefonischer und regionaler Erreichbarkeit

  • einem gut geschnittenen Zusatzleistungspaket

  • einer Zuverlässigkeit, die Sie nur von der größten Krankenkasse in Bayern erwarten können

  • und hochmotivierten Mitarbeitern, die Sie gerne persönlich und individuell unter der 089 26480759 beraten.

Unser fairer Zusatzbeitrag beträgt nur 2,69%.

Der Gesamtbeitrag zu Ihrer AOK Bayern Krankenversicherung beträgt damit 17,29%. Er setzt sich aus dem Zusatzbeitrag und dem gesetzlich festgelegten Beitrag für alle Krankenkassen von 14,6% zusammen.

Sie können Ihre Krankenkasse frei wählen. Es gibt eine Binde- und eine Kündigungsfrist. Die Bindefrist zu Ihrer bestehenden Krankenkasse beträgt 12 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Kalendermonate zum Monatsende. Und jetzt kommt das Beste: Sie müssen nicht selbst kündigen. Das übernehmen wir für Sie.

Wechseln Sie demnächst den Arbeitgeber? Perfekt, dann können Sie sofort zur AOK Bayern. Dann entfallt nicht nur die Binde- sondern auch Kündigungsfrist. Ihren Wechselwunsch müssen Sie der AOK Bayern innerhalb von 14 Tagen mitteilen.

Bei einer Beitragserhöhung steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Um dieses auch zu nutzen, ist eine Kündigung in dem Monat, in dem der neue Beitrag das erste Mal erhoben wird, notwendig. Die allgemeine Kündigungsfrist von zwei Monaten bleibt bestehen. Auch hier kümmern wir uns für Sie um alle Formalitäten.

Für weitere Informationen nutzen Sie gern unsere Service Hotline 089 26480759.

Nein, es reicht wenn Sie den AOK-Mitgliedsantrag bei uns abgeben und Ihren Arbeitgeber oder die Hochschule informieren. Um den Rest kümmern wir uns.

Sobald Sie von der Erhöhung erfahren haben, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende.

Dieses müssen Sie spätestens in dem Monat ausüben, in dem der Beitrag das erste Mal nach dem neuen Satz berechnet wurde.

Beispiel:
Sie erfahren im August von der Erhöhung der Beiträge Ihrer Krankenkasse, welche im September eintritt. Wenn Sie sofort zur AOK Bayern wechseln, dann sind sie ab November bei der AOK versichert. Spätestens im September müssen Sie Ihren Wechselantrag eingereicht haben. Dann wären Sie ab Dezember bei der AOK versichert.