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Profitieren Sie mit nur wenigen Klicks: günstiger Zusatzbeitrag, umfangreiche Extra-Leistungen Ihrer Wahl und viele weitere Vorteile wie für Sie gemacht.

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Einfach ausfüllen, alles andere übernehmen wir.

Lisa & Paul sprechen Ihre Sprache – sei es Deutsch, English oder Espanol!

Mitglied werden bei der AOK Bayern ist ganz einfach & unkompliziert. Unsere digitalen Beratungsassistenten helfen Ihnen gerne dabei. Wir wünschen Ihnen viel Spaß.

Top Zusatzleistungen & Vorteile

Fragen zum Krankenkassen Wechsel:

Natürlich! Wir bieten Ihnen ein einzigartiges und ausgewogenes Krankenkassen Gesamtpaket bestehend aus:

  • fairem Zusatzbeitrag von nur 1,58%
  • Top Service mit ausgezeichneter telefonischer und regionaler Erreichbarkeit
  • einem gut geschnittenen Zusatzleistungspaket
  • einer Zuverlässigkeit, die Sie nur von der größten Krankenkasse in Bayern erwarten können
  • und hochmotivierten Mitarbeitern, die Sie gerne persönlich und individuell unter der 089 26480759 beraten.

Unser fairer Zusatzbeitrag beträgt nur 1,58%.

Der Gesamtbeitrag zu Ihrer AOK Bayern Krankenversicherung beträgt damit 16,18%. Er setzt sich aus dem Zusatzbeitrag und dem gesetzlich festgelegten Beitrag für alle Krankenkassen von 14,6% zusammen.

Sie können Ihre Krankenkasse frei wählen. Es gibt eine Binde- und eine Kündigungsfrist. Die Bindefrist zu Ihrer bestehenden Krankenkasse beträgt 12 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Kalendermonate zum Monatsende. Und jetzt kommt das Beste: Sie müssen nicht selbst kündigen. Das übernehmen wir für Sie.

Wechseln Sie demnächst den Arbeitgeber? Perfekt, dann können Sie sofort zur AOK Bayern. Dann entfallt nicht nur die Binde- sondern auch Kündigungsfrist. Ihren Wechselwunsch müssen Sie der AOK Bayern innerhalb von 14 Tagen mitteilen.

Bei einer Beitragserhöhung steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Um dieses auch zu nutzen, ist eine Kündigung in dem Monat, in dem der neue Beitrag das erste Mal erhoben wird, notwendig. Die allgemeine Kündigungsfrist von zwei Monaten bleibt bestehen. Auch hier kümmern wir uns für Sie um alle Formalitäten.

Für weitere Informationen nutzen Sie gern unsere Service Hotline 089 26480759.

Nein, es reicht wenn Sie den AOK-Mitgliedsantrag bei uns abgeben und Ihren Arbeitgeber oder die Hochschule informieren. Um den Rest kümmern wir uns.

Sobald Sie von der Erhöhung erfahren haben, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende.

Dieses müssen Sie spätestens in dem Monat ausüben, in dem der Beitrag das erste Mal nach dem neuen Satz berechnet wurde.

Beispiel:
Sie erfahren im August von der Erhöhung der Beiträge Ihrer Krankenkasse, welche im September eintritt. Wenn Sie sofort zur AOK Bayern wechseln, dann sind sie ab November bei der AOK versichert. Spätestens im September müssen Sie Ihren Wechselantrag eingereicht haben. Dann wären Sie ab Dezember bei der AOK versichert.

Wenn Sie sich als Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig krankenversichern lassen, zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber jeweils 50 % des gesamten Beitrags. Der gesamte Beitragssatz für 2023 setzt sich wie folgt zusammen:

  • 16,18% (ermäßigt: 14,0 %) Ihres monatlichen Einkommens
  • 1,58% kassenindividueller Zusatzbeitrag der AOK Bayern
  • 3,4 % Pflegeversicherung für alle gesetzlich Versicherten mit Kindern
  • Kinderlose Versicherte ab 23 Jahren zahlen zusätzlich 0,6 % zur Pflegeversicherung
  • Beitragsabschlag ab dem zweiten bis zum fünften Kind jeweils: 0,25 %

Kinder und Ehepartner ohne Einkommen können Sie in der Familienversicherung kostenlos mitversichern.

Die Berechnung des Beitrags unterliegt bestimmten Bemessungsgrenzen, die sich jährlich ändern. Selbstständige Geringverdiener beispielsweise zahlen Sie bei einem Einkommen bis zur Mindestbemessungsgrenze lediglich den Mindestbeitrag, während Vielverdiener nur auf ihr Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze einen begrenzten Höchstbeitrag zahlen. Das Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze wird nicht bei der Beitragsberechnung berücksichtigt.

Lassen Sie sich noch heute individuell von unseren Spezialisten zu Ihrem persönlichen Beitrag beraten! Vereinbaren Sie dazu ganz einfach online einen Beratungstermin oder nutzen Sie unsere Videoberatung. Natürlich erreichen Sie uns auch telefonisch unter der 089 26480759.

Schon mehr als 4,7 Mio Versicherte vertrauen der AOK Bayern.

Ihre Gesundheit ist unsere Mission und Ihr Vertrauen unsere Priorität. Mit ehrlicher Beratung, einfachen Kommunikationswegen und echten Angeboten sind wir für Sie da, wenn Sie es brauchen. So leicht kann Krankenkasse sein.

Jetzt mit dem Bonustarif durchstarten

Vom AOK-Bonus-Wahltarif profitieren alle, die gesund sind, gesund leben oder sportlich aktiv sind. Denn Sie erhalten von der AOK Bayern jährlich Geld zurück. Unsere FAQ beantwortet Ihnen die wichtigsten Fragen zu unserem Wahltarif. Wechseln Sie noch heute und sichern Sie sich bis zu 2.000 Euro Bonus in 5 Jahren!

Für den AOK-Bonus-Wahltarif ist ein gesonderter Antrag notwendig. Diesen können Sie nach Ihrem Wechselantrag in einer unserer Geschäftstellen abholen oder direkt vor Ort ausfüllen. Gern können Sie den Antrag zum Bonustarif auch über unsere Hotline unter 089 26480759 oder per E-Mail anfordern. Sie können zu jedem Monatsbeginn starten. Die Bonuszahlungen und maximalen Selbstbehalte gelten dann anteilig.

  1. Der AOK-Bonus-Wahltarif hat eine Laufzeit von mindestens drei Jahren und endet automatisch nach fünf Jahren.
  2. Während der Laufzeit des Bonustarifs ist eine Kündigung der AOK-Mitgliedschaft ausgeschlossen.
  3. Eine Teilnahme am AOK-Bonus-Wahltarif ist leider nicht möglich, wenn Ihre Beiträge von Dritten, wie z.B. dem Arbeitsamt, übernommen werden.
  4. Um am AOK-Bonus-Wahltarif teilnehmen zu können, benötigen wir von Ihnen einen unterschriebenen Antrag mit den notwendigen Angaben wie z.B. Bankverbindung und persönliche Daten. Den Antrag können Sie einfach in einer unserer Geschäftsstellen abholen bzw. direkt dort ausfüllen oder ihn telefonisch unter 089 26480759 oder per E-Mail beantragen. Sobald wir den Antrag zurückbekommen, sind Sie zum nächsten Monatsersten in unserem Bonustarif eingeschrieben3.

Als Startkapital erhalten Sie jährlich automatisch einen Grundbonus entsprechend Ihrem Einkommen. Der Bonus von der Krankenkasse beträgt je nach Tarif zwischen 80 und 230 Euro jährlich.

Nehmen Sie drei Jahre lang keine Leistungen – Arztbesuch mit Rezept oder stationärer Krankenhausaufenthalt – in Anspruch, belohnen wir das mit einem Zusatzbonus von bis zu 100 Euro in Tarifstufe 32. Die Bonus-Auszahlung der AOK erfolgt automatisch nach drei leistungsfreien Jahren. Benötigen Sie auch danach keine Leistungen, so erhalten Sie Ihren Zusatzbonus ab dem vierten Jahr jährlich.
Beachten Sie, dass nicht alle Leistungen Einfluss auf Ihre Bonuszahlung haben. Welche Leistungen Sie sorglos in Anspruch nehmen können, erfahren Sie unter „Kann ich Leistungen in Anspruch nehmen, ohne meinen Bonus zu gefährden?“.

Mit einer gesunden Lebensweise können Sie sich einen AOK-Bonus von 70 Euro pro Jahr sichern. Dafür benötigen Sie alle dem Alter entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen oder alternativ einen Sport-/Fitnesstest. Als Nachweis dient unser Bonus-Scheckheft, welches Sie einfach vom Fitnessstudio oder Arzt abzeichnen lassen. Sie haben bis zum 31.01. des folgenden Jahres Zeit, um es bei uns einzureichen. Wenn eines von beidem nachgewiesen wird, erhalten Sie den Gesundheitsbonus.

Wenn Ihr Arzt Ihnen Arzneimittel auf Kassenrezept verordnet und Sie diese in der Apotheke einlösen, dann reduziert sich Ihr Bonus. Gleiches gilt auch für Krankenhausaufenthalte. Ein Risiko kann entstehen, ist jedoch begrenzt. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Flyer zum Bonustarif oder bei Ihrem AOK-Berater3.

Es gibt Leistungen, die keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer Bonuszahlung haben. Dazu gehören:

  • Reine Arztbesuche, Früherkennungsuntersuchungen und Impfungen
  • Heil- und Hilfsmittel (z. B. Massagen, Krankengymnastik, Bandagen usw.)
  • Rezepte und Krankenhausaufenthalte von mitversicherten Ehepartnern oder Kinder
  • Verordnung der "Pille" für Frauen

Vom AOK-Bonus-Wahltarif profitieren gesetzlich und freiwillig Versicherte gleichermaßen, sofern Sie ihre Versicherungsbeiträge selbst tragen. Besonders geeignet ist der Bonustarif für Mitglieder, die jährlich alle empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen, wie z.B. Zahnvorsorge, durchführen lassen. Außerdem können AOK-Versicherte vom Bonus profitieren, die aktiv, fit und gesund sind. Wenn Sie chronisch erkrankt und auf verschreibungspflichtige Medikamente angewiesen sind, ist der Bonustarif weniger für Sie geeignet. Lassen Sie sich gern von unseren AOK-Beratern individuell beraten.

Der AOK-Bonus wird jährlich ausgezahlt. Die Abrechnungen erstellen wir automatisch bis zum 30.06. des Folgejahres. Hierfür müssen Sie nichts weiter tun. Beispiel: Die Auszahlung erfolgt für das Jahr 2024 bis spätestens zum 30.06.2025.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie gerne online

Wir von der AOK Bayern haben für Sie ein spezielles Online Team zusammengestellt. Gerne beraten wir Sie rund um das Thema Krankenversicherung und unterstützen Sie auch beim Ausfüllen des Antrags. Sie erreichen uns rund um die Uhr über unsere Hotline 089 26480759, oder via E-Mail.

Weiterhin besteht die Möglichkeit einen Videoberatungstermin bequem von zu Hause aus zu vereinbaren.

Sollten Sie lieber den persönlichen Kontakt bevorzugen, so helfen Ihnen unsere Kolleg:innen in den mehr als 230 Filialen der AOK Bayern gerne weiter. Hier finden Sie Ihre AOK-Geschäftsstelle.

In wenigen Schritten Mitgliedschaft beantragen

Hinweis: Seit Anfang 2021 müssen Sie Ihre bisherige Krankenkasse nicht mehr selbst kündigen - darum kümmern wir uns.
  1. Online-Antrag ausfüllen
  2. Fertig! Wir kümmern uns um den Wechsel!
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