Das Beste für das Wichtigste: Ihre Gesundheit
Ihr Weg zu mehr Gesundheit:
Formular ausfüllen und durchstarten!Ein Klick, ein Formular – den Rest übernimmt die AOK Bayern für Sie!
Professionelle Zahnreinigung: bis zu 100€
NEU ab 01.01.2025
Im AOK-Gesundheitsvorteil: die professionelle
Zahnreinigung für Ihr gesundes Lächeln.
- Mehr erfahren auf aok.de/bayern/zahnreinigung
Auf den Punkt gebracht
Die AOK bietet Ihnen nicht nur eine zuverlässige Grundversorgung, sondern unterstützt Sie auch bei wichtigen Vorsorge- und Präventionsmaßnahmen. Nutzen Sie die Möglichkeit, zusätzlich bis zu 2.290 EUR jährlich zu sparen und profitieren Sie von exklusiven Services und Programmen!
AOK Premium[1] | bis zu 500 € |
AOK-€xtra[2] | bis zu 150 € |
AOK-Bonusprogramm[3] | bis zu 190 € |
Schwangerschaft und Entbindung[4] | bis zu 600 € |
Professionelle Zahnreinigung[5] | bis zu 100 € |
Osteopathie für Schwangere und Kinder[6] | bis zu 300 € |
Hautkrebsvorsorge[7] | bis zu 50 € |
Homöopathie[8] | bis zu 100 € |
Präventionskurse[9] | bis zu 300 € |
Gesamtersparnis | bis zu 2.290 EUR* |
+ zusätzlich 100% zahlreicher Impfstoffkosten und weitere 15 € für die Beratung und Behandlung.
* Bis zu 2.290 EUR jährlich inkl. bis zu 50 EUR alle zwei Jahre für Erstattungen im Rahmen der Hautkrebsvorsorge. Alle Details und Bedingungen zu unseren aufgeführten Leistungen finden Sie unter aok.de/bayern/lohntsich.
Sie möchten mehr Details erfahren? Nutzen Sie hierzu die nachfolgende FAQ-Sektion:
FAQ exklusive Services und Programme
Wenn Sie keine oder nur wenige medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, ist der Wahltarif AOK Premium das Richtige für Sie. Mit dem AOK Premium können Sie eine Prämie in Höhe von bis zu 500 EUR pro Jahr erhalten. Ihr Plus als Familie: Wenn zu Tarifbeginn mindestens ein Kind über Sie familienversichert ist, erhalten Sie zusätzlich einen einmaligen Familienbonus in Höhe von 50 EUR.
Weitere Informationen finden Sie unter aok.de/bayern/premium
Gesund bleiben und attraktive Prämie sichern: Unser neuer Tarif AOK €xtra ist die beste Wahl für alle, die Wert auf einen gesundheitsbewussten Lebensstil legen – und dafür jährlich mit bis zu 150 Euro belohnt werden wollen. Ganz ohne Risiko oder zusätzliche Kosten.
So einfach funktioniert unser Wahltarif AOK €xtra: Sie bleiben gesund – und wir zahlen Ihnen jährlich bis zu 150 Euro aus, wenn Sie keine über die Vorsorge hinausgehenden (zahn-)ärztlichen Leistungen in Anspruch nehmen.
Und das Beste: Mit dem AOK €xtra entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten – Sie gehen kein Risiko ein!
Für bestimmte Vorsorgemaßnahmen und Sporteinheiten belohnen wir Sie mit Geldprämien bis zu 190 Euro* im Jahr. Einfach nebenbei Punkte sammeln und vom Bonuskonto flexibel auszahlen lassen.
Weitere Informationen finden Sie auf aok.de/bayern/bonusprogramm
Um Ihre Schwangerschaft bestmöglich zu begleiten, umfasst unser Leistungs-Paket vielfältige Angebote: von verschiedenen Präparaten bis hin zur Hebammenrufbereitschaft – und vieles mehr. Auch für Paare, die Unterstützung dafür in Anspruch nehmen wollen, eine Schwangerschaft herbeizuführen, bieten wir geeignete Leistungen an.
Folsäure-, Magnesium- und Eisenpräparate
Schwangere bis zu 100 EUR
jeweils 1x pro Schwangerschaft
Die AOK Bayern erstattet nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige
Folsäure-, Magnesium- und Eisenpräparate, wenn diese von einem
zugelassenen Vertragsarzt während der Schwangerschaft
über ein
Privatrezept verordnet wurden. Erstattet werden Arzneimittel, die nur aus
einem der drei Wirkstoffe oder aus einer Kombination dieser Wirkstoffe
untereinander bestehen (keine Kombinationen mit anderen Wirkstoffen, keine
Nahrungsergänzungsmittel).
Toxoplasmose-Test bis zu 25 EUR
1 x pro Schwangerschaft
Der Test muss durch einen zugelassenen Vertragsarzt auf Rezept
(Privatverordnung) erfolgen.
Antikörperbestimmung von Hepatitis C, Ringelröteln,
Windpocken und des Zytomegalievirus bis zu je 25 EUR
jeweils 1 x pro Schwangerschaft
Die Antikörperbestimmung muss durch einen zugelassenen Vertragsarzt
auf Rezept (Privatverordnung) erfolgen.
pH-Selbst-Test bis zu 25 EUR
1 x pro Schwangerschaft
Der Test muss durch einen zugelassenen Vertragsarzt auf Rezept
(Privatverordnung) erfolgen.
B-Streptokokken-Test bis zu 25 EUR
1 x pro Schwangerschaft
Die AOK Bayern beteiligt sich ab der 35. Schwangerschaftswoche an den
Kosten für einen Test, der durch einen an der vertragsärztlichen Versorgung
teilnehmenden Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe auf Rezept
(Privatverordnung) veranlasst bzw. erbracht wird.
Osteopathie sechs Behandlungen bis zu je 50 EUR
pro Schwangerschaft
Die AOK Bayern beteiligt sich an den Kosten für osteopathische Behandlungen,
wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist und durch einen
Leistungserbringer, der eine osteopathische Ausbildung absolviert hat,
durchgeführt wird.
Bei Versicherten, die an einem Arztnetz, dem Hausarztvertrag oder dem
Kinder- und Jugendarztvertrag teilnehmen, muss das Privatrezept durch
den gewählten Arzt ausgestellt werden. Er muss über die genannte
Zusatzqualifikation verfügen, wenn er die Leistung selbst erbringt.
Partnerbegleitung bei der Geburtsvorbereitung bis zu 75 EUR
1 x pro Schwangerschaft
Die AOK Bayern beteiligt sich an den Kosten für die Begleitperson
(Ehemann, Lebenspartnerin oder Lebenspartner) bei einem Partner-
Geburtsvorbereitungskurs bei einer Vertragshebamme oder einem
zugelassenen Physiotherapeuten.
Hebammenrufbereitschaft tatsächliche Kosten bis zu 250 EUR
1 x pro Schwangerschaft
Nimmt die Schwangere während der Schwangerschaft und bei der Geburt
die Hilfe einer zugelassenen freiberuflichen Vertragshebamme in Anspruch,
übernehmen wir bis zu 250 EUR für die Rufbereitschaft der Hebamme in
den letzten Wochen der Schwangerschaft. Die Rufbereitschaft muss eine
24-stündige Erreichbarkeit und die sofortige Bereitschaft zur mehrstündigen
Geburtshilfe umfassen.
Zuschuss bei künstlicher Befruchtung
(Regelleistung – § 27a Abs. 3 Satz 3 SGB V)
Ehepaare mit Kinderwunsch
zusätzlich 500 EUR je Ehepaar und Versuch, jedoch nicht mehr als die dem
jeweiligen bei der AOK versicherten Ehepartner tatsächlich entstandenen
Kosten (Arzt- und Arzneimittelrechnungen für Behandlungsversuche ab
01.04.2024).
bei jeder genehmigten, gesetzlich möglichen Versuchsreihe
(Insemination nach hormoneller Stimulation, In-vitro-Fertilisation (IVF)
und Intrazytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) bis zu drei Mal,
Insemination im Spontanzyklus ohne Hormonbehandlung bis zu acht Mal)
Zusatzversuch bei künstlicher Befruchtung bis zu 1.500 EUR
Ehepaare mit Kinderwunsch
bis zu 1.500 EUR der Kosten je Ehepaar, jedoch nicht mehr als die dem
jeweiligen bei der AOK versicherten Ehepartner tatsächlich entstandenen
Kosten, während der Versicherungszeit (Arzt- und Arzneirechnungen)
bei jeder genehmigten, gesetzlich möglichen Versuchsreihe ein
zusätzlicher Versuch
Zwei Behandlungen bis zu je 50 EUR
Ab 01.01.2025 legen wir einen Zahn zu:
Wir bezuschussen die professionelle Zahnreinigung
für alle Versicherten ab 18 Jahren – und das sogar zweimal jährlich.
*Die Behandlung muss durch einen zugelassenen Vertragszahnarzt erfolgen
Osteopathie bis zu 300 Euro
Die AOK Bayern erstattet medizinisch notwendige
osteopathische Behandlungen für Schwangere (Erstattung von sechs Behandlungen bis zu je 50 EUR
pro Schwangerschaft) und Kinder sowie Jugendliche bis 17 Jahre (Erstattet werden sechs Behandlungen bis zu je 50 EUR pro Kalenderjahr)
Einfach ärztliche Verordnung und die Rechnungen einreichen.
*Die AOK Bayern beteiligt sich an den Kosten, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist und durch einen Leistungserbringer mit osteopathische Ausbildung durchgeführt wird.
Bei Kindern und Jugendlichen, die an einem Arztnetz, dem Hausarztvertrag
oder dem Kinder- und Jugendarztvertrag teilnehmen, muss das Privatrezept
durch den gewählten Arzt ausgestellt werden. Er muss über die genannte
Zusatzqualifikation verfügen, wenn er die Leistung selbst erbringt.
Hautscreening bis zu 50 EUR
Die AOK Bayern beteiligt sich an den Kosten
für das Hautscreening im Alter von 18-34 Jahren – eine wichtige
Untersuchung zur frühzeitigen Erkennung
von Hauterkrankungen. Erstattet werden dabei bis zu 50 EUR 1 x jedes zweite Kalenderjahr.
Voraussetzung ist das Vorliegen mindestens eines der folgenden Merkmale,
welches ein erhöhtes Risiko darstellt, an Hautkrebs zu erkranken:
- heller Hauttyp 1 bis 3
- Vorhandensein von mehr als 30 multiplen, gutartigen Pigmentmalen
(Leberflecken) - Dysplastisches Nävussyndrom (Vorhandensein von atypischen
Pigmentmalen) - Xeroderma pigmentosum (erbliche Hauterkrankung)
- familiäre Disposition für Hautkrebs im 1. bzw. 2. Verwandtschaftsgrad
(Eltern, Kinder, Großeltern, Geschwister)
Die Leistung muss durch einen an der vertragsärztlichen Versorgung
teilnehmenden Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten
erbracht werden. Sie beinhaltet eine visuelle Ganzkörperinspektion der
gesamten Haut, einschließlich des behaarten Kopfes.
Hinweis: Das Hautscreening ist ab 35 Jahre Bestandteil der
Regelversorgung.
Homöopathische Arzneimittel bis zu 100 EUR
Die AOK Bayern beteiligt sich an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige,
apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie (inkl. Phytotherapie
und Anthroposophie), deren Anwendung medizinisch notwendig ist. Erstattet werden dabei bis zu 100 EUR pro Kalenderjahr. Die Arzneimittel müssen durch einen zugelassenen Vertragsarzt auf
Privatrezept verordnet werden.
Wenn Versicherte an einem Arztnetz, dem Hausarztvertrag oder dem Kinder- und
Jugendarztvertrag teilnehmen, darf das Privatrezept nur durch den
gewählten Arzt ausgestellt werden.
Es gibt viele Möglichkeiten, etwas für die eigene Gesundheit zu tun. Wir unterstützen Ihr Engagement mit der Förderung von zwei zertifizierten Präventionskursen pro Jahr und erstatten je Kurs bis zu 150,00 Euro. Voraussetzung für die Erstattung ist, dass Sie an mindestens 80 Prozent der Kurstermine teilgenommen haben, bei Online-Kursen 100%.
Reichen Sie nach Abschluss des Kurses die Teilnahmebescheinigung und einen Zahlungsnachweis ein.
Ihren Kurs in der Nähe finden Sie auch unter: Suche nach Präventionskursen

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