Gesundheit ohne
Wenn und Aber!
Entscheiden Sie sich für die AOK Bayern und profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen. Wechseln Sie zu einer Krankenkasse, die Ihre Gesundheit in den Fokus stellt. Wir freuen uns darauf, Sie als neues Mitglied willkommen zu heißen!
Alle Vorteile mit einem Wechsel: zu uns!
Gesundheit ohne Wenn und Aber. Dafür stehen nicht nur wir, dafür stehen auch unsere einzigartigen Leistungen. Wie wäre es mit 2.000 Euro als Belohnung für ein gesundes Leben? Oder innovativsten Behandlungsmethoden, die wir Ihnen gerne erstatten? Für Familien haben wir ein ganzes Paket entwickelt, bei dem an alle gedacht wurde. Und weil Gesundheit keine Tageszeit kennt, stehen wir allen Mitgliedern rund um die Uhr mit unserem persönlichen Service zur Seite.
Optimal versorgt: Zusatzleistungen & Vorteile
Online-Coachings, Programme und Apps
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Gesundheitskurse
Wir erstatten 100 % der Gebühren bis maximal 150 Euro je Kurs - pro Kalenderjahr fördern wir Ihre Teilnahme an bis zu 2 GesundheitskursenVoraussetzung für die Erstattung ist, dass Sie an mindestens 80 % der Kurstermine teilgenommen haben. Kurse mit Start vor dem 01.07.2023 werden mit max. 75 EUR/Kurs gefördert. -
Stress im Griff
Mehr Gelassenheit im Alltag mit unserem Online-Kurs Stress im Griff -
Rückenaktiv
Online-Training für einen gesunden Rücken mit unserem Kurs Rückenaktiv -
ADHS-Elterntrainer
Online-Programm zur Unterstützung von Eltern in schwierigen Alltagssituationen -
Moodgym
Mit dem Onlinekurs Moodgym Selbsthilfe zur Verringerung von depressiven Symptomen lernen -
Cyberprävention
Umfassende digitale Präventionsangebote mit unseren Online-Kursen zu Bewegung, Ernährung und Entspannung -
Curaplan
Mehr Lebensqualität mit dem AOK-Curaplan zur strukturierten Behandlung chronischer Erkrankungen -
OVIVA Ernährungsberatung
Individuelle online Coachings durch zertifizierte Ernährungsfachkräfte -
Online-Coach Diabetes
Diabetes mellitus Typ 2 - mit dem Online-Coach besser verstehen -
AOK-liveonline Coachings
Innovatives Online-Coaching zu Gesundheitsthemen wie Stress und Entspannung, Ernährung oder Abnehmen - außerdem informieren die webbasierten Kurse und Vorträge zu Themen wie Bewerbung, Prüfung und Prüfungsstress oder Auslandsaufenthalten -
Familiencoach Depression
Finden Sie Hilfe bei der Bewältigung des Alltags mit einem depressiv erkrankten Angehörigen -
App auf Rezept (DiGA)
Kostenübernahme für ausgewählte Digitale Gesundheitsanwendungen
Innovative Behandlungsformen
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Protonentherapie
Für Versicherte der AOK Bayern ist die Protonentherapie zur Behandlung von Krebserkrankungen kostenfrei. Die Patienten müssen dabei regelmäßig nicht in Vorkasse gehen. -
Robotergesteuerte Präzisionsbestrahlung
Kostenübernahme in der Krebstherapie (Cyberknife-Methode) -
Innovative Behandlung von Gebärmuttermyomen
Im Rahmen eines besonderen Versorgungsvertrages ist diese Behandlung für Versicherte der AOK Bayern kostenfrei -
Schonende Entfernung von Krampfadern
Die ambulante Entfernung von Krampfadern mittels Laserstrahlen oder Radiowellen ist für Versicherte der AOK Bayern, die aufgrund dieser an Beschwerden leiden, ab 18 Jahren kostenfrei -
Mandelverkleinerung durch Tonsillotomie
Kostenfreie Verkleinerung von vergrößerten Gaumenmandeln mittels Laser (Tonsillotomie) durch einen Facharzt -
Optimal abgestimmte Behandlung
Klinik- und Fachärztenetzwerk für zügige Terminvergabe, höchster Qualität und Sicherheit
Kinder und Jugendliche
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Mitaufnahme eines Elternteils im Krankenhaus (Rooming-in)
Wir erstatten jährlich bis zu 100 Euro für die Mitaufnahme eines Elternteils im Krankenhaus bei Kindern im Alter von 0-9 JahrenDie AOK Bayern beteiligt sich an den tatsächlich entstandenen Kosten der Mitaufnahme eines Elternteils in einem zugelassenen Krankenhaus, sofern diese nicht bereits durch die Regelleistung abgedeckt werden können. -
Osteopathie
Wir erstatten jährlich bis zu 60 Euro für Kindern und Jugendlichen bis zu 17 JahrenDie AOK Bayern beteiligt sich an den Kosten für osteopathische Behandlungen, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist und durch einen zugelassenen Vertragsarzt mit Zusatzqualifikation in der Osteopathie durchgeführt wird. Bei Kindern und Jugendlichen, die an einem Arztnetz, dem Hausarztvertrag oder dem Kinder- und Jugendarztvertrag teilnehmen, muss das Privatrezept durch den gewählten Arzt ausgestellt und die Behandlung durch ihn durchgeführt werden. Er muss über die genannte Zusatzqualifikation verfügen.
Pflegeleistungen
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Entlastung im Pflegealltag
Antworten auf Ihre Fragen haben die AOK-Pflegeberater – telefonisch, in der Geschäftsstelle oder zu Hause -
Beratung bei Pflegefehlern
Kostenfreie Experten-Hotline zur Patientenberatung bei Verdacht auf Pflegefehler
Schwangerschaft und Entbindung
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Toxoplasmosetest
Wir erstatten einmal pro Schwangerschaft bis zu 15 EuroDer Test muss durch einen zugelassenen Vertragsarzt auf Rezept (Privatverordnung) erfolgen. -
Partnerbegleitung bei der Geburtsvorbereitung
Wir erstatten einmal pro Schwangerschaft bis zu 60 EuroDie AOK Bayern beteiligt sich an den Kosten für die Begleitperson (Ehemann, Lebenspartnerin oder Lebenspartner) bei einem Partner- Geburtsvorbereitungskurs bei einer Vertragshebamme oder einem zugelassenen Physiotherapeuten. -
Folsäure-, Magnesium- und Eisenpräparate
Wir erstatten bis zu 100 Euro pro SchwangerschaftDie AOK Bayern erstattet nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Folsäure-, Magnesium- und Eisenpräparate, wenn diese von einem zugelassenen Vertragsarzt während der Schwangerschaft über ein Privatrezept verordnet wurden. Erstattet werden Arzneimittel, die nur aus einem der drei Wirkstoffe. -
Antikörperbestimmung von Hepatitis C, Ringelröteln, Windpocken und des Zytomegalievirus
Wir erstatten einmal pro Schwangerschaft bis zu 15 Euro für die Antikörperbestimmung von Hepatitis C, Ringelröteln, Windpocken und des ZytomegalievirusDie Antikörperbestimmung muss durch einen zugelassenen Vertragsarzt erfolgen. -
pH-Selbst-Test
Wir erstatten einmal pro Schwangerschaft bis zu 15 EuroDer Test muss durch einen zugelassenen Vertragsarzt auf Rezept (Privatverordnung) erfolgen. -
Osteopathie
Wir erstatten pro Schwangerschaft bis zu 60 EuroDie AOK Bayern beteiligt sich an den Kosten für osteopathische Behandlungen, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist und durch einen zugelassenen Vertragsarzt mit Zusatzqualifikation in der Osteopathie durchgeführt wird. Bei Versicherten, die an einem Arztnetz, dem Hausarztvertrag oder dem Kinder- und Jugendarztvertrag teilnehmen, muss das Privatrezept durch den gewählten Arzt ausgestellt und die Behandlung durch ihn durchgeführt werden. Er muss über die genannte Zusatzqualifikation verfügen. -
Hebammenrufbereitschaft
Wir erstatten einmal pro Schwangerschaft die tatsächlichen Kosten bis zu 250 EuroNimmt die Schwangere während der Schwangerschaft und bei der Geburt die Hilfe einer zugelassenen freiberuflichen Vertragshebamme in Anspruch, übernehmen wir bis zu 250 Euro für die Rufbereitschaft der Hebamme in den letzten Wochen der Schwangerschaft. Die Rufbereitschaft muss eine 24-stündige Erreichbarkeit und die sofortige Bereitschaft zur mehrstündigen Geburtshilfe umfassen. -
Zusatzversuch bei künstlicher Befruchtung
Für Ehepaare mit Kinderwunsch übernehmen wir bis zu 1.500 Euro der Kosten je Ehepaar.Jedoch nicht mehr als die dem jeweiligen bei der AOK versicherten Ehepartner tatsächlich entstandenen Kosten während der Versicherungszeit (Arzt- und Arzneirechnungen), bei jeder genehmigten, gesetzlich möglichen Versuchsreihe. -
B-Streptokokken-Test
Wir erstatten einmal pro Schwangerschaft bis zu 15 EuroDie AOK Bayern beteiligt sich ab der 35. Schwangerschaftswoche an den Kosten für einen Test, der durch einen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe auf Rezept (Privatverordnung) veranlasst bzw. erbracht wird.
Service
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Meine AOK - Onlinegeschäftsstelle
Die App ist Ihr direkter Kontakt zu uns – und das rund um die UhrAls AOK-Versicherter können Sie Krankmeldungen, Mitgliedsbescheinigungen und andere Dokumente fotografieren und sicher an uns schicken. Verwalten und ändern Sie bei Bedarf Ihre Daten und bestellen Sie ganz bequem eine. -
Ansprechpartner vor Ort
An rund 230 Standorten in ganz Bayern ist immer ein persönlicher Ansprechpartner ganz in Ihrer Nähe -
Service-Telefon
Wir sind telefonisch rund um die Uhr und in vielen verschiedenen Sprachen für Sie erreichbar -
Medizinische Hotlines
Medizinische Hotlines mit Fachteams für spezifische Gesundheitsfragen auch in dringenden Fällen -
AOK Mein Leben - elektronische Patientenakte
Mit der App erhalten Sie Einblick in Ihre Gesundheitsdaten und können diese mit beteiligten Akteuren im Gesundheitswesen teilen -
Clarimedis
Team aus Fachärzten, Pflegekräften und Pharmakologen beantworten Fragen rund um die Gesundheit -
Ärztliche Zweitmeinung
Unterstützung und Kostenübernahme für die Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung
Reisen und Prophylaxe
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Reiseimpfungen und Prophylaxe
- Cholera
- Meningokokken ACWY, B und C
- Dengue
- Poliomyelitis
- Gelbfieber
- Hepatitis A und B
- Japanische Enzephalitis
- Tollwut
- Typhus
- Vogelgrippe
- Malaria
Krebsvorsorge und Check-up
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Brustkrebsvorsorge mittels Abtasten*
Wir erstatten von 25 bis 29 Jahren einmal pro Kalenderjahr bis zu 25 EuroDie Untersuchung muss durch einen zugelassenen Vertragsarzt erfolgen.
Hinweis: Ab dem 30. Geburtstag ist die Brustkrebsvorsorge Bestandteil der Regelversorgung.
* Voraussetzung ist jeweils das Vorliegen mindestens eines der folgenden Merkmale, welches ein erhöhtes Risiko darstellt, an Brustkrebs zu erkranken:
1. Frauen mit einer sehr hohen Brustdichte (Stufe 4)
2. erhöhtes familiäres Risiko einer medizinisch festgestellten Genmutation im 1. bzw. 2. Verwandtschaftsgrad (Eltern, Kinder, Großeltern, Geschwister), die mit einem erhöhten Brustkrebsrisiko einhergeht
3. familiäre Vorbelastung durch Brustkrebs im 1. bzw. 2. Verwandtschaftsgrad (Eltern, Kinder, Großeltern, Geschwister)
Die Untersuchung muss durch einen zugelassenen Vertragsarzt erfolgen. -
Ultraschall der Eierstöcke und Gebärmutter
Wir erstatten von 25 bis 54 Jahren einmal pro Kalenderjahr bis zu 40 EuroVoraussetzung ist das Vorliegen mindestens eines der folgenden Merkmale, welches ein erhöhtes Risiko darstellt, an Eierstock- oder Gebärmutterhalskrebs zu erkranken:
1. entfernte Tumore oder Zysten an den Eierstöcken
2. entfernte Myome an der Gebärmutter
3. Pap II bis IV (Befund)
4. familiäre Vorbelastung durch Eierstock- oder Gebärmutterhalskrebs im 1. bzw. 2. Verwandtschaftsgrad (Eltern, Kinder, Großeltern, Geschwister)
Die Untersuchung muss durch einen zugelassenen Vertragsarzt erfolgen. -
Innovative Methode: discovering hands*
Wir erstatten einmal jährlich ab 25 Jahren bis zu 20 Euro* Voraussetzung ist jeweils das Vorliegen mindestens eines der folgenden Merkmale, welches ein erhöhtes Risiko darstellt, an Brustkrebs zu erkranken:
1. Frauen mit einer sehr hohen Brustdichte (Stufe 4)
2. erhöhtes familiäres Risiko einer medizinisch festgestellten Genmutation im 1. bzw. 2. Verwandtschaftsgrad (Eltern, Kinder, Großeltern, Geschwister), die mit einem erhöhten Brustkrebsrisiko einhergeht
3. familiäre Vorbelastung durch Brustkrebs im 1. bzw. 2. Verwandtschaftsgrad (Eltern, Kinder, Großeltern, Geschwister) -
Innovative Methode: MammaCare*
Wir erstatten einmal jährlich ab 25 Jahren bis zu 20 Euro* Voraussetzung ist jeweils das Vorliegen mindestens eines der folgenden Merkmale, welches ein erhöhtes Risiko darstellt, an Brustkrebs zu erkranken:
1. Frauen mit einer sehr hohen Brustdichte (Stufe 4)
2. erhöhtes familiäres Risiko einer medizinisch festgestellten Genmutation im 1. bzw. 2. Verwandtschaftsgrad (Eltern, Kinder, Großeltern, Geschwister), die mit einem erhöhten Brustkrebsrisiko einhergeht
3. familiäre Vorbelastung durch Brustkrebs im 1. bzw. 2. Verwandtschaftsgrad (Eltern, Kinder, Großeltern, Geschwister) -
Check-up ab 30 Jahren
Wir erstatten von 30 bis 34 Jahren einmal pro Kalenderjahr bis zu 20 EuroVoraussetzung ist das Vorliegen mindestens eines der folgenden Merkmale, welches ein erhöhtes Risiko darstellt, an einer Herz-Kreislauf- oder Stoffwechselkrankheit zu erkranken:
1. Hypertonie (Bluthochdruck)
2. Hypercholesterinämie (hoher Cholesterinwert)
3. Übergewicht (BMI ab 25)
4. familiäre Disposition einer Herz-Kreislauf- oder Stoffwechselkrankheit
im 1. bzw. 2. Verwandtschaftsgrad (Eltern, Kinder, Großeltern, Geschwister) Der Check-up muss bei einem zugelassenen Vertragsarzt erfolgen. Wenn Versicherte an einem Arztnetz oder dem Hausarztvertrag teilnehmen, darf nur der gewählte Arzt die Untersuchung durchführen.
Hinweis: Wenn Versicherte 18 Jahre oder älter sind, übernimmt die AOK Bayern im Rahmen der Regelversorgung bis zum Alter von 34 Jahren einmalig und dann alle drei Jahre die Kosten für den Check-up. -
Hautscreening
Wir erstatten von 18 bis 34 Jahren einmal jedes zweite Kalenderjahr bis zu 25 EuroVoraussetzung ist das Vorliegen mindestens eines der folgenden Merkmale, welches ein erhöhtes Risiko darstellt, an Hautkrebs zu erkranken:
1. heller Hauttyp 1 bis 3
2. Vorhandensein von mehr als 30 multiplen, gutartigen Pigmentmalen (Leberflecken)
3. Dysplastisches Nävussyndrom (Vorhandensein von atypischen Pigmentmalen)
4. Xeroderma pigmentosum (erbliche Hauterkrankung)
5. familiäre Disposition für Hautkrebs im 1. bzw. 2. Verwandtschaftsgrad (Eltern, Kinder, Großeltern, Geschwister
Die Leistung muss durch einen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten erbracht werden. Sie beinhaltet eine visuelle Ganzkörperinspektion der gesamten Haut, einschließlich des behaarten Kopfes.
Hinweis: Das Hautscreening ist ab 35 Jahre Bestandteil der Regelversorgung.
Gesunde Zähne
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Glattflächenversiegelung bei Kieferorthopäden
Wir erstatten einmalig bis zu 50 Euro für Kinder und Jugendliche bis 17 JahreDie Behandlung muss durch einen an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Fachzahnarzt für Kieferorthopädie erfolgen. -
Lachgassedierung bei Weisheitszahnentfernung
Wir erstatten jährlich bis zu 70 Euro für Kinder und Jugendliche bis 17 JahreDie AOK Bayern beteiligt sich an den tatsächlich entstandenen Kosten bei zugelassenen Vertragszahnärzten, sofern diese nicht bereits durch die Regelleistung abgedeckt werden können. -
Festsitzender Unterkiefer-Frontzahn-Retainer
Wir erstatten einmalig bis zu 50 EuroDie AOK Bayern beteiligt sich an den Kosten eines festsitzenden Unter- kiefer-Frontzahn-Retainers, sofern diese nicht bereits über die Regel- versorgung abgedeckt sind. Die Leistungserbringung muss durch einen an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Fachzahnarzt für Kieferorthopädie erfolgen. Die Kosten werden bezuschusst, wenn das Leistungsdatum der Privatleistung bis zu 12 Monate nach dem Ausstellungsdatum der Abschlussmitteilung liegt. -
Versiegelung der vorderen Backenzähne
Wir erstatten einmalig bis zu 50 Euro für Kinder und Jugendliche bis 17 JahreDie Versiegelung der hinteren Backenzähne ist zwischen 6 und 17 Jahren Regelleistung der AOK Bayern und wird direkt über die Gesundheitskarte abgerechnet.
Hinweis: Die Versiegelung der hinteren Backenzähne ist zwischen 6 und 17 Jahren Regelleistung und wird direkt über die Gesundheitskarte abgerechnet.
Alternative Medizin und Sport
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Homöopathische Arzneimittel
Wir erstatten für alle Versicherten einmal pro Kalenderjahr bis zu 25 EuroDie AOK Bayern beteiligt sich an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie (inkl. Phytotherapie und Anthroposophie), deren Anwendung medizinisch notwendig ist. Die Arzneimittel müssen durch einen zugelassenen Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren auf Privatrezept verordnet werden.
Wenn Versicherte an einem Arztnetz, dem Hausarztvertrag oder dem Kinder- und Jugendarztvertrag teilnehmen, darf das Privatrezept nur durch den gewählten Arzt ausgestellt werden. Er muss dabei über eine der genannten Zusatzbezeichnungen verfügen. -
Sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Beratung
Wir erstatten ab 16 Jahren jedes zweite Kalenderjahr bis zu 60 EuroDie AOK Bayern beteiligt sich an einer sportmedizinischen Vorsorgeuntersuchung und Beratung, wenn diese dazu geeignet und notwendig ist, kardiale oder orthopädische Erkrankungen zu verhüten, frühzeitig zu erken-nen oder deren Verschlimmerung zu vermeiden. Die AOK Bayern bezuschusst die Kosten, wenn die Untersuchung von einem zugelassenen Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung Sportmedizin durchgeführt wird.
Bei Versicherten, die an einem Arztnetz, dem Hausarztvertrag oder dem Kinder- und Jugendarztvertrag teilnehmen, darf die Vorsorgeuntersuchung und Beratung nur durch den gewählten Arzt erbracht werden. Er muss dabei über die genannte Zusatzbezeichnung verfügen.
Attraktive Zusatzversicherungen
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Auslandskrankenversicherung für junge AOK-Versicherte
Die AOK bietet gemeinsam mit Kooperationspartnern günstige Zusatzversicherungen an, die speziell auf die Bedürfnisse junger Versicherter bei längerem Auslandsaufenthalt zugeschnitten sindOb Auslandssemester, Sprachreise, Au-pair oder Work and Travel: Damit Sie Ihren Auslandsaufenthalt genießen können, sollten Sie sich rechtzeitig um Ihren Krankenversicherungsschutz kümmern. -
Reiseversicherungen
Ihre Urlaubsreise ideal abgesichert - bleiben Sie nicht auf Kosten sitzen, wenn Ihr Urlaub ins Wasser fällt -
Pflegezusatzversicherung
Die private Pflegeversicherung - besser organisiert und günstiger als gedacht -
Krankenzusatzversicherung
Ergänzen Sie die Leistungen der AOK Bayern sinnvoll - schnüren Sie Ihr eigenes Versicherungspaket
Doppelt profitieren
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AOK-Bonusprogramm
Ganz einfach Geldprämien für einen gesundheitsbewussten Alltag erhalten? Das geht mit dem digitalen AOK-Bonusprogramm im Onlineportal oder in der Meine AOK-App.Für bestimmte Vorsorgemaßnahmen und Sporteinheiten belohnen wir Sie mit Geldprämien bis zu 190 Euro* im Jahr. Einfach nebenbei Punkte sammeln und vom Bonuskonto flexibel auszahlen lassen.
*Weitere Informationen finden Sie in den Versicherteninformationen oder auf www.aok.de/bayern/bonusprogramm -
AOK Extra
Gesund bleiben und attraktive Prämie sichern: Unser neuer Tarif AOK €xtra ist die beste Wahl für alle, die Wert auf einen gesundheitsbewussten Lebensstil legen – und dafür jährlich mit bis zu 150 Euro belohnt werden wollen. Ganz ohne Risiko oder zusätzliche Kosten. So einfach funktioniert unser Wahltarif AOK €xtra: Sie bleiben gesund – und wir zahlen Ihnen jährlich bis zu 150 Euro aus, wenn Sie keine über die Vorsorge hinausgehenden (zahn-)ärztlichen Leistungen in Anspruch nehmen. Und das Beste: Mit AOK €xtra entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten – Sie gehen kein Risiko ein!
Gesund bleiben lohnt sich – mit dem AOK €xtra sogar doppelt!
So einfach funktioniert unser AOK €xtra: Sie bleiben gesund – und wir zahlen Ihnen jährlich bis zu 150 Euro aus, wenn Sie keine über die Vorsorge hinausgehenden (zahn-)ärztlichen Leistungen in Anspruch nehmen.
Und das Beste: Mit AOK €xtra entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten!
- Vorsorgeuntersuchungen, zum Beispiel Krebsfrüherkennung oder Hautkrebsscreening
- zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen, inklusive Zahnsteinentfernung im Rahmen der Vorsorge
- sportmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
- Gesundheitskursen
- Reise- und Schutzimpfungen
- Krankschreibung mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne ärztliche Behandlung
- ärztlicher Behandlung mit Beratung und Untersuchung
- kieferorthopädischen Leistungen
- einem in der Apotheke eingelösten Rezept, auch für Verhütungsmittel
- Anspruch auf Krankengeld
- Leistungen für mitversicherte Familienmitglieder
ab 18 Jahren
Der AOK €xtra eignet sich für Sie, wenn Sie bei der AOK Bayern versichert sind und Ihre Beiträge selbst zahlen.
Sollten Ihre Beiträge von Dritten gezahlt werden (z.B. durch Familienversicherung oder den Bezug von Bürgergeld etc.), können wir Ihnen leider keine Teilnahme am AOK €xtra ermöglichen.
Auch wenn Sie regelmäßig Medikamente benötigen oder in absehbarer Zeit ein Krankenhausaufenthalt für Sie geplant ist, raten wir Ihnen von einer Teilnahme am AOK €xtra ab.
- Bei einem unterjährigen Einstieg erhalten Sie die Prämie anteilig.
- Eine Schwangerschaft ist ein freudiger Anlass, durch den Ihnen beim AOK €xtra keinerlei Nachteile entstehen: Denn während Ihrer Schwangerschaft können Sie Leistungen zur Betreuung durch Arzt und Hebamme, zur (ambulanten oder stationären) Entbindung sowie im Rahmen einer häuslichen Pflege oder Haushaltshilfe in Anspruch nehmen – das alles ohne Einfluss auf Ihre Prämie.
- Wir zahlen Ihnen Ihre Prämie bis zum 30.09. des Folgejahres aus.
- Nein! Sollten familienversicherte minderjährige Angehörige eine Leistung der AOK benötigen, hat dies keinen Einfluss auf Ihre Prämie.
Mit uns sind Sie immer gut beraten.
Sie können mit wenigen Klicks zu uns wechseln, so einfach geht das. Aber natürlich beraten wir Sie gerne vorher ausführlich und helfen Ihnen beim Ausfüllen des Antrags. Sie erreichen uns rund um die Uhr über unsere Hotline: 089-26480759 oder per E-Mail.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, einen Videoberatungstermin von zu Hause aus zu vereinbaren oder uns persönlich zu treffen: In mehr als 230 Filialen der AOK Bayern helfen wir Ihnen gern vor Ort weiter. Hier finden Sie eine Geschäftsstelle in Ihrer Nähe.
Häufig gestellte Fragen:
Natürlich! Wir bieten Ihnen ein einzigartiges und ausgewogenes Krankenkassen Gesamtpaket bestehend aus:
- fairem Zusatzbeitrag von nur 1,58%
- Top Service mit ausgezeichneter telefonischer und regionaler Erreichbarkeit
- einem gut geschnittenen Zusatzleistungspaket
- einer Zuverlässigkeit, die Sie nur von der größten Krankenkasse in Bayern erwarten können
- und hochmotivierten Mitarbeitern, die Sie gerne persönlich und individuell unter der 089 26480759 beraten.
Unser fairer Zusatzbeitrag beträgt nur 1,58%.
Der Gesamtbeitrag zu Ihrer AOK Bayern Krankenversicherung beträgt damit 16,18%. Er setzt sich aus dem Zusatzbeitrag und dem gesetzlich festgelegten Beitrag für alle Krankenkassen von 14,6% zusammen.
Sie können Ihre Krankenkasse frei wählen. Es gibt eine Binde- und eine Kündigungsfrist. Die Bindefrist zu Ihrer bestehenden Krankenkasse beträgt 12 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Kalendermonate zum Monatsende. Und jetzt kommt das Beste: Sie müssen nicht selbst kündigen. Das übernehmen wir für Sie.
Wechseln Sie demnächst den Arbeitgeber? Perfekt, dann können Sie sofort zur AOK Bayern. Dann entfallt nicht nur die Binde- sondern auch Kündigungsfrist. Ihren Wechselwunsch müssen Sie der AOK Bayern innerhalb von 14 Tagen mitteilen.
Bei einer Beitragserhöhung steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Um dieses auch zu nutzen, ist eine Kündigung in dem Monat, in dem der neue Beitrag das erste Mal erhoben wird, notwendig. Die allgemeine Kündigungsfrist von zwei Monaten bleibt bestehen. Auch hier kümmern wir uns für Sie um alle Formalitäten.
Für weitere Informationen nutzen Sie gern unsere Service Hotline 089 26480759.
Nein, es reicht wenn Sie den AOK-Mitgliedsantrag bei uns abgeben und Ihren Arbeitgeber oder die Hochschule informieren. Um den Rest kümmern wir uns.
Sobald Sie von der Erhöhung erfahren haben, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende.
Dieses müssen Sie spätestens in dem Monat ausüben, in dem der Beitrag das erste Mal nach dem neuen Satz berechnet wurde.
Beispiel:
Sie erfahren im August von der Erhöhung der Beiträge Ihrer Krankenkasse, welche im September eintritt. Wenn Sie sofort zur AOK Bayern wechseln, dann sind sie ab November bei der AOK versichert. Spätestens im September müssen Sie Ihren Wechselantrag eingereicht haben. Dann wären Sie ab Dezember bei der AOK versichert.
Schon mehr als 4,7 Mio Versicherte vertrauen der AOK Bayern.
Ihre Gesundheit ist unsere Mission und Ihr Vertrauen unsere Priorität. Mit ehrlicher Beratung, einfachen Kommunikationswegen und echten Angeboten sind wir für Sie da, wenn Sie es brauchen. So leicht kann Krankenkasse sein.
In wenigen Schritten Mitgliedschaft beantragen
- Online-Antrag ausfüllen
- Fertig! Wir kümmern uns um den Wechsel!