Ihre Gesundheitskasse AOK Bayern

Gesundheit ohne
Wenn und Aber!

Entscheiden Sie sich für die AOK Bayern und profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen. Wechseln Sie zu einer Krankenkasse, die Ihre Gesundheit in den Fokus stellt. Wir freuen uns darauf, Sie als neues Mitglied willkommen zu heißen!

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Welche finanziellen Vorteile bietet die AOK Bayern? Einfach Leistungen checken und persönlichen Mehrwert ermitteln.

Persönlicher Vorteilsrechner: Ihre individuellen Leistungen auf einen Blick

Welche finanziellen Vorteile bietet Ihnen die AOK Bayern?

Hier sehen Sie nicht nur Ihre persönlichen Leistungen, sondern auch den Mehrwert, der sich für Sie ergibt.

Volle Leistung, die sich auszahlt!

Mehr Informationen zu den einzelnen Leistungen und Services finden Sie auf folgender Seite: www.aok.de/pk/leistungen/. Mehr Informationen zu den einzelnen Tarifen und Bonusprogrammen finden Sie auf folgenden Seiten: www.aok.de/pk/bayern/extra/, www.aok.de/pk/bonus-praemienprogramme/, www.aok.de/bayern/premium.

Optimal versorgt: Zusatzleistungen & Vorteile

Gesund bleiben lohnt sich – mit dem AOK €xtra sogar doppelt!

So einfach funktioniert unser AOK €xtra: Sie bleiben gesund – und wir zahlen Ihnen jährlich bis zu 150 Euro aus, wenn Sie keine über die Vorsorge hinausgehenden (zahn-)ärztlichen Leistungen in Anspruch nehmen.

Und das Beste: Mit AOK €xtra entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten!

  • Vorsorgeuntersuchungen, zum Beispiel Krebsfrüherkennung oder Hautkrebsscreening

  • zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen, inklusive Zahnsteinentfernung im Rahmen der Vorsorge

  • sportmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen

  • Gesundheitskursen

  • Reise- und Schutzimpfungen

  • Krankschreibung mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne ärztliche Behandlung

  • ärztlicher Behandlung mit Beratung und Untersuchung

  • kieferorthopädischen Leistungen

  • einem in der Apotheke eingelösten Rezept, auch für Verhütungsmittel

  • Anspruch auf Krankengeld

  • Leistungen für mitversicherte Familienmitglieder
    ab 18 Jahren

  • Der AOK €xtra eignet sich für Sie, wenn Sie bei der AOK Bayern versichert sind und Ihre Beiträge selbst zahlen.

  • Sollten Ihre Beiträge von Dritten gezahlt werden (z.B. durch Familienversicherung oder den Bezug von Bürgergeld etc.), können wir Ihnen leider keine Teilnahme am AOK €xtra ermöglichen.

  • Auch wenn Sie regelmäßig Medikamente benötigen oder in absehbarer Zeit ein Krankenhausaufenthalt für Sie geplant ist, raten wir Ihnen von einer Teilnahme am AOK €xtra ab.

  • Bei einem unterjährigen Einstieg erhalten Sie die Prämie anteilig.

  • Eine Schwangerschaft ist ein freudiger Anlass, durch den Ihnen beim AOK €xtra keinerlei Nachteile entstehen: Denn während Ihrer Schwangerschaft können Sie Leistungen zur Betreuung durch Arzt und Hebamme, zur (ambulanten oder stationären) Entbindung sowie im Rahmen einer häuslichen Pflege oder Haushaltshilfe in Anspruch nehmen – das alles ohne Einfluss auf Ihre Prämie.

  • Wir zahlen Ihnen Ihre Prämie bis zum 30.09. des Folgejahres aus.

  • Nein! Sollten familienversicherte minderjährige Angehörige eine Leistung der AOK benötigen, hat dies keinen Einfluss auf Ihre Prämie.

Häufig gestellte Fragen:

Natürlich! Wir bieten Ihnen ein einzigartiges und ausgewogenes Krankenkassen Gesamtpaket bestehend aus:

  • fairem Zusatzbeitrag von nur 2,69%

  • Top Service mit ausgezeichneter telefonischer und regionaler Erreichbarkeit

  • einem gut geschnittenen Zusatzleistungspaket

  • einer Zuverlässigkeit, die Sie nur von der größten Krankenkasse in Bayern erwarten können

  • und hochmotivierten Mitarbeitern, die Sie gerne persönlich und individuell unter der 089 26480759 beraten.

Unser fairer Zusatzbeitrag beträgt nur 2,69%.

Der Gesamtbeitrag zu Ihrer AOK Bayern Krankenversicherung beträgt damit 17,29%. Er setzt sich aus dem Zusatzbeitrag und dem gesetzlich festgelegten Beitrag für alle Krankenkassen von 14,6% zusammen.

Sie können Ihre Krankenkasse frei wählen. Es gibt eine Binde- und eine Kündigungsfrist. Die Bindefrist zu Ihrer bestehenden Krankenkasse beträgt 12 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Kalendermonate zum Monatsende. Und jetzt kommt das Beste: Sie müssen nicht selbst kündigen. Das übernehmen wir für Sie.

Wechseln Sie demnächst den Arbeitgeber? Perfekt, dann können Sie sofort zur AOK Bayern. Dann entfallt nicht nur die Binde- sondern auch Kündigungsfrist. Ihren Wechselwunsch müssen Sie der AOK Bayern innerhalb von 14 Tagen mitteilen.

Bei einer Beitragserhöhung steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Um dieses auch zu nutzen, ist eine Kündigung in dem Monat, in dem der neue Beitrag das erste Mal erhoben wird, notwendig. Die allgemeine Kündigungsfrist von zwei Monaten bleibt bestehen. Auch hier kümmern wir uns für Sie um alle Formalitäten.

Für weitere Informationen nutzen Sie gern unsere Service Hotline 089 26480759.

Nein, es reicht wenn Sie den AOK-Mitgliedsantrag bei uns abgeben und Ihren Arbeitgeber oder die Hochschule informieren. Um den Rest kümmern wir uns.

Sobald Sie von der Erhöhung erfahren haben, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende.

Dieses müssen Sie spätestens in dem Monat ausüben, in dem der Beitrag das erste Mal nach dem neuen Satz berechnet wurde.

Beispiel:
Sie erfahren im August von der Erhöhung der Beiträge Ihrer Krankenkasse, welche im September eintritt. Wenn Sie sofort zur AOK Bayern wechseln, dann sind sie ab November bei der AOK versichert. Spätestens im September müssen Sie Ihren Wechselantrag eingereicht haben. Dann wären Sie ab Dezember bei der AOK versichert.

Schon mehr als 4,6 Mio Versicherte vertrauen der AOK Bayern.

Ihre Gesundheit ist unsere Mission und Ihr Vertrauen unsere Priorität. Mit ehrlicher Beratung, einfachen Kommunikationswegen und echten Angeboten sind wir für Sie da, wenn Sie es brauchen. So leicht kann Krankenkasse sein.

In wenigen Schritten Mitgliedschaft beantragen

Beantragen Sie jetzt bequem Ihre Mitgliedschaft. Wir kümmern uns um die Kündigung Ihrer bisherigen Krankenkasse.
  1. Online-Antrag ausfüllen
  2. Fertig! Wir kümmern uns um den Wechsel.