Ihre Gesundheitskasse AOK Bayern

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Profitiere mit nur wenigen Klicks: Fairer Zusatzbeitrag, umfangreiche Extra-Leistungen deiner Wahl und viele weitere Vorteile wie für dich gemacht.

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Mit dem Wechsel-Check weißt du nach wenigen Klicks, ob wir zu dir passen.

Fragen zum Krankenkassen Wechsel:

Natürlich! Wir bieten Ihnen ein einzigartiges und ausgewogenes Krankenkassen Gesamtpaket bestehend aus:

  • fairem Zusatzbeitrag von nur 2,69%

  • Top Service mit ausgezeichneter telefonischer und regionaler Erreichbarkeit

  • einem gut geschnittenen Zusatzleistungspaket

  • einer Zuverlässigkeit, die Sie nur von der größten Krankenkasse in Bayern erwarten können

  • und hochmotivierten Mitarbeitern, die Sie gerne persönlich und individuell unter der 089 26480759 beraten.

Unser fairer Zusatzbeitrag beträgt nur 2,69%.

Der Gesamtbeitrag zu Ihrer AOK Bayern Krankenversicherung beträgt damit 17,29%. Er setzt sich aus dem Zusatzbeitrag und dem gesetzlich festgelegten Beitrag für alle Krankenkassen von 14,6% zusammen.

Sie können Ihre Krankenkasse frei wählen. Es gibt eine Binde- und eine Kündigungsfrist. Die Bindefrist zu Ihrer bestehenden Krankenkasse beträgt 12 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Kalendermonate zum Monatsende. Und jetzt kommt das Beste: Sie müssen nicht selbst kündigen. Das übernehmen wir für Sie.

Wechseln Sie demnächst den Arbeitgeber? Perfekt, dann können Sie sofort zur AOK Bayern. Dann entfallt nicht nur die Binde- sondern auch Kündigungsfrist. Ihren Wechselwunsch müssen Sie der AOK Bayern innerhalb von 14 Tagen mitteilen.

Bei einer Beitragserhöhung steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Um dieses auch zu nutzen, ist eine Kündigung in dem Monat, in dem der neue Beitrag das erste Mal erhoben wird, notwendig. Die allgemeine Kündigungsfrist von zwei Monaten bleibt bestehen. Auch hier kümmern wir uns für Sie um alle Formalitäten.

Für weitere Informationen nutzen Sie gern unsere Service Hotline 089 26480759.

Nein, es reicht wenn Sie den AOK-Mitgliedsantrag bei uns abgeben und Ihren Arbeitgeber oder die Hochschule informieren. Um den Rest kümmern wir uns.

Sobald Sie von der Erhöhung erfahren haben, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende.

Dieses müssen Sie spätestens in dem Monat ausüben, in dem der Beitrag das erste Mal nach dem neuen Satz berechnet wurde.

Beispiel:
Sie erfahren im August von der Erhöhung der Beiträge Ihrer Krankenkasse, welche im September eintritt. Wenn Sie sofort zur AOK Bayern wechseln, dann sind sie ab November bei der AOK versichert. Spätestens im September müssen Sie Ihren Wechselantrag eingereicht haben. Dann wären Sie ab Dezember bei der AOK versichert.

Schon mehr als 4,6 Mio Versicherte vertrauen der AOK Bayern.

Ihre Gesundheit ist unsere Mission und Ihr Vertrauen unsere Priorität. Mit ehrlicher Beratung, einfachen Kommunikationswegen und echten Angeboten sind wir für Sie da, wenn Sie es brauchen. So leicht kann Krankenkasse sein.

In wenigen Schritten Mitgliedschaft beantragen

Hinweis: Seit Anfang 2021 müssen Sie Ihre bisherige Krankenkasse nicht mehr selbst kündigen - darum kümmern wir uns.
  1. Online-Antrag ausfüllen
  2. Fertig! Wir kümmern uns um den Wechsel!