AOK Bayern. Nur das
Beste für Ihre Gesundheit
Die AOK Bayern ist eine starke Gemeinschaft von mehr als 4,7 Millionen Menschen. Profitieren auch Sie mit nur wenigen Schritten von einem günstigen Zusatzbeitrag, umfangreichen Extra-Leistungen Ihrer Wahl und vielen weiteren Vorteilen.
Profitieren Sie von unseren zahlreichen Top-Leistungen und Vorteilen
Online-Coachings, Programme und Apps
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Gesundheitskurse
Wir erstatten 100 % der Gebühren bis maximal 150 Euro je Kurs - pro Kalenderjahr fördern wir Ihre Teilnahme an bis zu 2 GesundheitskursenVoraussetzung für die Erstattung ist, dass Sie an mindestens 80 % der Kurstermine teilgenommen haben. Kurse mit Start vor dem 01.07.2023 werden mit max. 75 EUR/Kurs gefördert. -
Stress im Griff
Mehr Gelassenheit im Alltag mit unserem Online-Kurs Stress im Griff -
Rückenaktiv
Online-Training für einen gesunden Rücken mit unserem Kurs Rückenaktiv -
ADHS-Elterntrainer
Online-Programm zur Unterstützung von Eltern in schwierigen Alltagssituationen -
Moodgym
Mit dem Onlinekurs Moodgym Selbsthilfe zur Verringerung von depressiven Symptomen lernen -
Cyberprävention
Umfassende digitale Präventionsangebote mit unseren Online-Kursen zu Bewegung, Ernährung und Entspannung -
Curaplan
Mehr Lebensqualität mit dem AOK-Curaplan zur strukturierten Behandlung chronischer Erkrankungen -
App auf Rezept (DiGA)
Kostenübernahme für ausgewählte Digitale Gesundheitsanwendungen -
OVIVA Ernährungsberatung
Individuelle online Coachings durch zertifizierte Ernährungsfachkräfte -
Familiencoach Depression
Finden Sie Hilfe bei der Bewältigung des Alltags mit einem depressiv erkrankten Angehörigen -
Online-Coach Diabetes
Diabetes mellitus Typ 2 - mit dem Online-Coach besser verstehen -
AOK-liveonline Coachings
Innovatives Online-Coaching zu Gesundheitsthemen wie Stress und Entspannung, Ernährung oder Abnehmen - außerdem informieren die webbasierten Kurse und Vorträge zu Themen wie Bewerbung, Prüfung und Prüfungsstress oder Auslandsaufenthalten
Innovative Behandlungsformen
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Protonentherapie
Für Versicherte der AOK Bayern ist die Protonentherapie zur Behandlung von Krebserkrankungen kostenfrei. Die Patienten müssen dabei regelmäßig nicht in Vorkasse gehen. -
Robotergesteuerte Präzisionsbestrahlung
Kostenübernahme in der Krebstherapie (Cyberknife-Methode) -
Innovative Behandlung von Gebärmuttermyomen
Im Rahmen eines besonderen Versorgungsvertrages ist diese Behandlung für Versicherte der AOK Bayern kostenfrei -
Schonende Entfernung von Krampfadern
Die ambulante Entfernung von Krampfadern mittels Laserstrahlen oder Radiowellen ist für Versicherte der AOK Bayern, die aufgrund dieser an Beschwerden leiden, ab 18 Jahren kostenfrei -
Mandelverkleinerung durch Tonsillotomie
Kostenfreie Verkleinerung von vergrößerten Gaumenmandeln mittels Laser (Tonsillotomie) durch einen Facharzt -
Optimal abgestimmte Behandlung
Klinik- und Fachärztenetzwerk für zügige Terminvergabe, höchster Qualität und Sicherheit
Kinder und Jugendliche
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Osteopathie (neuer Erstattungsbetrag ab 01.01.2025)
Wir erstatten jährlich sechs Behandlungen bis zu je 50 Euro für Kindern und Jugendlichen bis zu 17 JahrenDie AOK Bayern beteiligt sich an den Kosten für osteopathische Behandlungen, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist und durch einen Leistungserbringer, der eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, durchgeführt wird. Bei Kindern und Jugendlichen, die an einem Arztnetz, dem Hausarztvertrag oder dem Kinder- und Jugendarztvertrag teilnehmen, muss das Privatrezept durch den gewählten Arzt ausgestellt werden. Er muss über die genannte Zusatzqualifikation verfügen, wenn er die Leistung selbst erbringt. -
Mitaufnahme eines Elternteils im Krankenhaus (Rooming-in)
Wir erstatten jährlich bis zu 100 Euro für die Mitaufnahme eines Elternteils im Krankenhaus bei Kindern im Alter von 0-9 JahrenDie AOK Bayern beteiligt sich an den tatsächlich entstandenen Kosten der Mitaufnahme eines Elternteils in einem zugelassenen Krankenhaus, sofern diese nicht bereits durch die Regelleistung abgedeckt werden können.
Pflegeleistungen
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Beratung bei Pflegefehlern
Kostenfreie Experten-Hotline zur Patientenberatung bei Verdacht auf Pflegefehler -
Entlastung im Pflegealltag
Antworten auf Ihre Fragen haben die AOK-Pflegeberater – telefonisch, in der Geschäftsstelle oder zu Hause
Schwangerschaft und Entbindung
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Folsäure-, Magnesium- und Eisenpräparate
Wir erstatten bis zu 100 Euro pro SchwangerschaftDie AOK Bayern erstattet nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Folsäure-, Magnesium- und Eisenpräparate, wenn diese von einem zugelassenen Vertragsarzt während der Schwangerschaft über ein Privatrezept verordnet wurden. Erstattet werden Arzneimittel, die nur aus einem der drei Wirkstoffe. -
Partnerbegleitung bei der Geburtsvorbereitung (neuer Erstattungsbetrag ab 01.01.2025)
Wir erstatten einmal pro Schwangerschaft bis zu 75 EuroDie AOK Bayern beteiligt sich an den Kosten für die Begleitperson (Ehemann, Lebenspartnerin oder Lebenspartner) bei einem Partner- Geburtsvorbereitungskurs bei einer Vertragshebamme oder einem zugelassenen Physiotherapeuten. -
Antikörperbestimmung von Hepatitis C, Ringelröteln, Windpocken und des Zytomegalievirus (neuer Erstattungsbetrag ab 01.01.2025)
Wir erstatten jeweils einmal pro Schwangerschaft bis zu je 25 Euro für die Antikörperbestimmung von Hepatitis C, Ringelröteln, Windpocken und des ZytomegalievirusDie Antikörperbestimmung muss durch einen zugelassenen Vertragsarzt auf Rezept (Privatverordnung) erfolgen. -
Toxoplasmosetest (neuer Erstattungsbetrag ab 01.01.2025)
Wir erstatten einmal pro Schwangerschaft bis zu 25 EuroDer Test muss durch einen zugelassenen Vertragsarzt auf Rezept (Privatverordnung) erfolgen. -
pH-Selbst-Test (neuer Erstattungsbetrag ab 01.01.2025)
Wir erstatten einmal pro Schwangerschaft bis zu 25 EuroDer Test muss durch einen zugelassenen Vertragsarzt auf Rezept (Privatverordnung) erfolgen. -
Osteopathie (neuer Erstattungsbetrag ab 01.01.2025)
Wir erstatten pro Schwangerschaft sechs Behandlungen bis zu je 50 EuroDie AOK Bayern beteiligt sich an den Kosten für osteopathische Behandlungen, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist und durch einen Leistungserbringer, der eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, durchgeführt wird. Bei Versicherten, die an einem Arztnetz, dem Hausarztvertrag oder dem Kinder- und Jugendarztvertrag teilnehmen, muss das Privatrezept durch den gewählten Arzt ausgestellt werden. Er muss über die genannte Zusatzqualifikation verfügen, wenn er die Leistung selbst erbringt. -
Zuschuss bei künstlicher Befruchtung (Regelleistung - § 27a Abs. 3 Satz 3 SGB V)
Wir unterstützen Ehepaare mit Kinderwunsch mit zusätzlich 500 Euro je Ehepaar und Versuch, jedoch nicht mehr als die dem jeweiligen bei der AOK versicherten Ehepartner tatsächlich entstandenen Kosten (Arzt- und Arzneimittelrechnungen für Behandlungsversuche ab 01.04.2024). Dies gilt für jede genehmigte, gesetzlich mögliche Versuchsreihe (Insemination nach hormoneller Stimulation, Invitro-Fertilisation (IVF) und Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) bis zu drei Mal, Insemination im Spontanzyklus ohne Hormonbehandlung bis zu acht Mal). -
Zusatzversuch bei künstlicher Befruchtung
Für Ehepaare mit Kinderwunsch übernehmen wir bis zu 1.500 Euro der Kosten je Ehepaar.Jedoch nicht mehr als die dem jeweiligen bei der AOK versicherten Ehepartner tatsächlich entstandenen Kosten während der Versicherungszeit (Arzt- und Arzneirechnungen), bei jeder genehmigten, gesetzlich möglichen Versuchsreihe. -
B-Streptokokken-Test (neuer Erstattungsbetrag ab 01.01.2025)
Wir erstatten einmal pro Schwangerschaft bis zu 25 EuroDie AOK Bayern beteiligt sich ab der 35. Schwangerschaftswoche an den Kosten für einen Test, der durch einen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe auf Rezept (Privatverordnung) veranlasst bzw. erbracht wird. -
Hebammenrufbereitschaft
Wir erstatten einmal pro Schwangerschaft die tatsächlichen Kosten bis zu 250 EuroNimmt die Schwangere während der Schwangerschaft und bei der Geburt die Hilfe einer zugelassenen freiberuflichen Vertragshebamme in Anspruch, übernehmen wir bis zu 250 Euro für die Rufbereitschaft der Hebamme in den letzten Wochen der Schwangerschaft. Die Rufbereitschaft muss eine 24-stündige Erreichbarkeit und die sofortige Bereitschaft zur mehrstündigen Geburtshilfe umfassen.
Service
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AOK Mein Leben - elektronische Patientenakte
Mit der App erhalten Sie Einblick in Ihre Gesundheitsdaten und können diese mit beteiligten Akteuren im Gesundheitswesen teilen -
Service-Telefon
Wir sind telefonisch rund um die Uhr und in vielen verschiedenen Sprachen für Sie erreichbar -
Ansprechpartner vor Ort
An rund 230 Standorten in ganz Bayern ist immer ein persönlicher Ansprechpartner ganz in Ihrer Nähe -
Medizinische Hotlines
Medizinische Hotlines mit Fachteams für spezifische Gesundheitsfragen auch in dringenden Fällen -
Meine AOK - Onlinegeschäftsstelle
Die App ist Ihr direkter Kontakt zu uns – und das rund um die UhrAls AOK-Versicherter können Sie Krankmeldungen, Mitgliedsbescheinigungen und andere Dokumente fotografieren und sicher an uns schicken. Verwalten und ändern Sie bei Bedarf Ihre Daten und bestellen Sie ganz bequem eine. -
Clarimedis
Team aus Fachärzten, Pflegekräften und Pharmakologen beantworten Fragen rund um die Gesundheit -
Ärztliche Zweitmeinung
Unterstützung und Kostenübernahme für die Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung
Reisen und Prophylaxe
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Schutzimpfungen
gegen Meningokokken Serotypen ACWY, B und C sowie gegen Humane Papillomviren (HPV).Eine Beteiligung an den Kosten ist bei den Reise- und Schutzimpfungen möglich, wenn es sich nicht bereits um eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung handelt. Wenn Versicherte an einem Arztnetz, dem Hausarztvertrag oder dem Kinder- und Jugendarztvertrag teilnehmen, darf nur der von Ihnen gewählte Arzt die Impfungen durchführen bzw. die Medikamente verordnen. Eine Ausnahme ist die Gelbfieberimpfung – Sie können jede anerkannte Gelbfieberimpfstelle auch ohne Überweisung Ihres gewählten Arztes in Anspruch nehmen. -
Reise- und Schutzimpfungen
Wir erstatten 100 % der Kosten für Impfstoff oder Tabletten und bis zu 15 EUR für Beratungs- und Behandlungskosten des Arztes (ab Leistungsdatum 1.4.2024) nach ärztlichem Rat. Ausnahme: Impfung gegen Dengue (ab 4 Jahren), gegen Meningokokken B (ab 5 Jahren) und Impfung gegen Humane Papillomviren (von 18–25 Jahren). -
Reiseimpfungen und Prophylaxe
- Cholera
- Meningokokken ACWY, B und C
- Dengue
- Poliomyelitis
- Gelbfieber
- Hepatitis A und B
- Japanische Enzephalitis
- Tollwut
- Typhus
- Vogelgrippe
- Malaria
Krebsvorsorge und Check-up
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Hautscreening (neuer Erstattungsbetrag ab 01.01.2025)
Wir erstatten von 18 bis 34 Jahren einmal jedes zweite Kalenderjahr bis zu 50 EuroVoraussetzung ist das Vorliegen mindestens eines der folgenden Merkmale, welches ein erhöhtes Risiko darstellt, an Hautkrebs zu erkranken:
1. heller Hauttyp 1 bis 3
2. Vorhandensein von mehr als 30 multiplen, gutartigen Pigmentmalen (Leberflecken)
3. Dysplastisches Nävussyndrom (Vorhandensein von atypischen Pigmentmalen)
4. Xeroderma pigmentosum (erbliche Hauterkrankung)
5. familiäre Disposition für Hautkrebs im 1. bzw. 2. Verwandtschaftsgrad (Eltern, Kinder, Großeltern, Geschwister)
Die Leistung muss durch einen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten erbracht werden. Sie beinhaltet eine visuelle Ganzkörperinspektion der gesamten Haut, einschließlich des behaarten Kopfes.
Hinweis: Das Hautscreening ist ab 35 Jahre Bestandteil der Regelversorgung. -
Check-up ab 30 Jahren (neuer Erstattungsbetrag ab 01.01.2025)
Wir erstatten von 30 bis 34 Jahren einmal pro Kalenderjahr bis zu 50 EuroVoraussetzung ist das Vorliegen mindestens eines der folgenden Merkmale, welches ein erhöhtes Risiko darstellt, an einer Herz-Kreislauf- oder Stoffwechselkrankheit zu erkranken:
1. Hypertonie (Bluthochdruck)
2. Hypercholesterinämie (hoher Cholesterinwert)
3. Übergewicht (BMI ab 25)
4. familiäre Disposition einer Herz-Kreislauf- oder Stoffwechselkrankheit im 1. bzw. 2. Verwandtschaftsgrad (Eltern, Kinder, Großeltern, Geschwister) Der Check-up muss bei einem zugelassenen Vertragsarzt erfolgen. Wenn Versicherte an einem Arztnetz oder dem Hausarztvertrag teilnehmen, darf nur der gewählte Arzt die Untersuchung durchführen.
Hinweis: Wenn Versicherte 18 Jahre oder älter sind, übernimmt die AOK Bayern im Rahmen der Regelversorgung bis zum Alter von 34 Jahren einmalig und dann alle drei Jahre die Kosten für den Check-up. -
Ultraschall der Eierstöcke und Gebärmutter (neuer Erstattungsbetrag ab 01.01.2025)
Wir erstatten von 25 bis 54 Jahren einmal pro Kalenderjahr bis zu 50 EuroVoraussetzung ist das Vorliegen mindestens eines der folgenden Merkmale, welches ein erhöhtes Risiko darstellt, an Eierstock- oder Gebärmutterhalskrebs zu erkranken:
1. entfernte Tumore oder Zysten an den Eierstöcken
2. entfernte Myome an der Gebärmutter
3. Pap II bis IV (Befund)
4. familiäre Vorbelastung durch Eierstock- oder Gebärmutterhalskrebs im 1. bzw. 2. Verwandtschaftsgrad (Eltern, Kinder, Großeltern, Geschwister)
Die Untersuchung muss durch einen zugelassenen Vertragsarzt erfolgen. -
Brustkrebsvorsorge mittels Abtasten* (neuer Erstattungsbetrag ab 01.01.2025)
Wir erstatten von 25 bis 29 Jahren einmal pro Kalenderjahr bis zu 50 EuroDie Untersuchung muss durch einen zugelassenen Vertragsarzt erfolgen.
Hinweis: Ab dem 30. Geburtstag ist die Brustkrebsvorsorge Bestandteil der Regelversorgung.
* Voraussetzung ist jeweils das Vorliegen mindestens eines der folgenden Merkmale, welches ein erhöhtes Risiko darstellt, an Brustkrebs zu erkranken:
1. Frauen mit einer sehr hohen Brustdichte (Stufe 4)
2. erhöhtes familiäres Risiko einer medizinisch festgestellten Genmutation im 1. bzw. 2. Verwandtschaftsgrad (Eltern, Kinder, Großeltern, Geschwister), die mit einem erhöhten Brustkrebsrisiko einhergeht
3. familiäre Vorbelastung durch Brustkrebs im 1. bzw. 2. Verwandtschaftsgrad (Eltern, Kinder, Großeltern, Geschwister) -
Innovative Methode: discovering hands* (neuer Erstattungsbetrag ab 01.01.2025)
Wir erstatten einmal jährlich ab 25 Jahren bis zu 50 Euro* Voraussetzung ist jeweils das Vorliegen mindestens eines der folgenden Merkmale, welches ein erhöhtes Risiko darstellt, an Brustkrebs zu erkranken:
1. Frauen mit einer sehr hohen Brustdichte (Stufe 4)
2. erhöhtes familiäres Risiko einer medizinisch festgestellten Genmutation im 1. bzw. 2. Verwandtschaftsgrad (Eltern, Kinder, Großeltern, Geschwister), die mit einem erhöhten Brustkrebsrisiko einhergeht
3. familiäre Vorbelastung durch Brustkrebs im 1. bzw. 2. Verwandtschaftsgrad (Eltern, Kinder, Großeltern, Geschwister) -
Innovative Methode: MammaCare* (neuer Erstattungsbetrag ab 01.01.2025)
Wir erstatten einmal jährlich ab 25 Jahren bis zu 50 Euro* Voraussetzung ist jeweils das Vorliegen mindestens eines der folgenden Merkmale, welches ein erhöhtes Risiko darstellt, an Brustkrebs zu erkranken:
1. Frauen mit einer sehr hohen Brustdichte (Stufe 4)
2. erhöhtes familiäres Risiko einer medizinisch festgestellten Genmutation im 1. bzw. 2. Verwandtschaftsgrad (Eltern, Kinder, Großeltern, Geschwister), die mit einem erhöhten Brustkrebsrisiko einhergeht
3. familiäre Vorbelastung durch Brustkrebs im 1. bzw. 2. Verwandtschaftsgrad (Eltern, Kinder, Großeltern, Geschwister)
Gesunde Zähne
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Lachgassedierung bei Weisheitszahnentfernung (neuer Erstattungsbetrag ab 01.01.2025)
Wir erstatten jährlich bis zu 100 Euro für Kinder und Jugendliche bis 17 JahreDie AOK Bayern beteiligt sich an den tatsächlich entstandenen Kosten bei zugelassenen Vertragszahnärzten, sofern diese nicht bereits durch die Regelleistung abgedeckt werden können. -
Versiegelung der vorderen Backenzähne
Wir erstatten einmalig bis zu 50 Euro für Kinder und Jugendliche bis 17 JahreDie Versiegelung der hinteren Backenzähne ist zwischen 6 und 17 Jahren Regelleistung der AOK Bayern und wird direkt über die Gesundheitskarte abgerechnet.
Hinweis: Die Versiegelung der hinteren Backenzähne ist zwischen 6 und 17 Jahren Regelleistung und wird direkt über die Gesundheitskarte abgerechnet. -
Glattflächenversiegelung bei Kieferorthopäden
Wir erstatten einmalig bis zu 50 Euro für Kinder und Jugendliche bis 17 JahreDie Behandlung muss durch einen an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Fachzahnarzt für Kieferorthopädie erfolgen. -
NEU: Festsitzender Ober- und Unterkiefer-Frontzahn-Retainer (ab 01.01.2025 gültig)
Wir erstatten einmalig bis zu je 75 EuroDie AOK Bayern beteiligt sich an den Kosten eines festsitzenden Ober- und Unterkiefer-Frontzahn-Retainers, sofern diese nicht bereits über die Regelversorgung abgedeckt sind. Die Leistungserbringung muss durch einen an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Fachzahnarzt für Kieferorthopädie erfolgen. Die Kosten werden bezuschusst, wenn das Leistungsdatum der Privatleistung bis zu 12 Monate nach dem Ausstellungsdatum der Abschlussmitteilung liegt.
Alternative Medizin und Sport
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Sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Beratung (neuer Erstattungsbetrag ab 01.01.2025)
Wir erstatten ab 16 Jahren jedes zweite Kalenderjahr bis zu 75 EuroDie AOK Bayern beteiligt sich an einer sportmedizinischen Vorsorgeuntersuchung und Beratung, wenn diese dazu geeignet und notwendig ist, kardiale oder orthopädische Erkrankungen zu verhüten, frühzeitig zu erken-nen oder deren Verschlimmerung zu vermeiden. Die AOK Bayern bezuschusst die Kosten, wenn die Untersuchung von einem zugelassenen Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung Sportmedizin durchgeführt wird.
Bei Versicherten, die an einem Arztnetz, dem Hausarztvertrag oder dem Kinder- und Jugendarztvertrag teilnehmen, darf die Vorsorgeuntersuchung und Beratung nur durch den gewählten Arzt erbracht werden. Er muss dabei über die genannte Zusatzbezeichnung verfügen. -
Homöopathische Arzneimittel (neuer Erstattungsbetrag ab 01.01.2025)
Wir erstatten für alle Versicherten einmal pro Kalenderjahr bis zu 100 EuroDie AOK Bayern beteiligt sich an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie (inkl. Phytotherapie und Anthroposophie), deren Anwendung medizinisch notwendig ist. Die Arzneimittel müssen durch einen zugelassenen Vertragsarzt auf Privatrezept verordnet werden. Wenn Versicherte an einem Arztnetz, dem Hausarztvertrag oder dem Kinder- und Jugendarztvertrag teilnehmen, darf das Privatrezept nur durch den gewählten Arzt ausgestellt werden.
Attraktive Zusatzversicherungen
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Krankenzusatzversicherung
Ergänzen Sie die Leistungen der AOK Bayern sinnvoll - schnüren Sie Ihr eigenes Versicherungspaket -
Auslandskrankenversicherung für junge AOK-Versicherte
Die AOK bietet gemeinsam mit Kooperationspartnern günstige Zusatzversicherungen an, die speziell auf die Bedürfnisse junger Versicherter bei längerem Auslandsaufenthalt zugeschnitten sindOb Auslandssemester, Sprachreise, Au-pair oder Work and Travel: Damit Sie Ihren Auslandsaufenthalt genießen können, sollten Sie sich rechtzeitig um Ihren Krankenversicherungsschutz kümmern. -
Reiseversicherungen
Ihre Urlaubsreise ideal abgesichert - bleiben Sie nicht auf Kosten sitzen, wenn Ihr Urlaub ins Wasser fällt -
Zusatzversicherungspaket
Die AOK Bayern hat gemeinsam mit der Allianz ein leistungsstarkes Zusatzversicherungspaket geschnürt, das ganz speziellen Bedürfnissen gerecht wird. Versicherte der AOK Bayern profitieren zusätzlich von vergünstigten Beiträgen für - Zähne - Ambulante Behandlungen - Stationäre Behandlungen - Auslandsreiseschutz - Pflege -
Pflegezusatzversicherung
Die private Pflegeversicherung - besser organisiert und günstiger als gedacht
Doppelt profitieren
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AOK-Bonusprogramm
Ganz einfach Geldprämien für einen gesundheitsbewussten Alltag erhalten? Das geht mit dem digitalen AOK-Bonusprogramm im Onlineportal oder in der Meine AOK-App.Für bestimmte Vorsorgemaßnahmen und Sporteinheiten belohnen wir Sie mit Geldprämien bis zu 190 Euro* im Jahr. Einfach nebenbei Punkte sammeln und vom Bonuskonto flexibel auszahlen lassen. -
AOK Extra
Gesund bleiben und attraktive Prämie sichern: Unser neuer Tarif AOK €xtra ist die beste Wahl für alle, die Wert auf einen gesundheitsbewussten Lebensstil legen – und dafür jährlich mit bis zu 150 Euro belohnt werden wollen. Ganz ohne Risiko oder zusätzliche Kosten. So einfach funktioniert unser Wahltarif AOK €xtra: Sie bleiben gesund – und wir zahlen Ihnen jährlich bis zu 150 Euro aus, wenn Sie keine über die Vorsorge hinausgehenden (zahn-)ärztlichen Leistungen in Anspruch nehmen. Und das Beste: Mit AOK €xtra entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten – Sie gehen kein Risiko ein!
Testen Sie, ob wir zu Ihnen passen.
Schnell und einfach eine Entscheidung treffen – mit dem Wechsel-Check.
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Wenn Sie keine oder nur wenige medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, ist der Wahltarif AOK Premium das Richtige für Sie. Mit AOK Premium können Sie eine Prämie in Höhe von bis zu 500 EUR pro Jahr erhalten. Ihr Plus als Familie: Wenn zu Tarifbeginn mindestens ein Kind über Sie familienversichert ist, erhalten Sie zusätzlich einen einmaligen Familienbonus in Höhe von 50 EUR. Weitere Informationen finden Sie unter www.aok.de/bayern/premium und in unseren FAQs
Voraussetzung ist, dass Sie Mitglied bei der AOK Bayern sind. Um den AOK Premium zu nutzen, fragen Sie einfach die Teilnahmeerklärung bei Ihrem AOK-Berater oder Ihrer AOK-Beraterin an und schicken Sie uns diese unterschrieben zurück. Ihr AOK Premium beginnt dann am ersten Tag des Folgemonats. Alle Informationen zu den Teilnahmebedingungen erhalten Sie in den beiliegenden Versicherteninformationen oder von Ihrem AOK-Berater oder Ihrer AOK-Beraterin.
Bitte beachten Sie: Sie können den AOK Premium nicht nutzen, wenn Ihre Beiträge komplett von Dritten getragen werden, zum Beispiel, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen.
Die Prämienhöhe ist abhängig von Ihrem Bruttojahreseinkommen und der gewählten Tarifstufe. Die Prämie (Grundbonus) beträgt je nach Tarifstufe zwischen 100 und 500 EUR. Nehmen Sie keine medizinischen Leistungen in Anspruch, wird Ihnen die volle Prämie Ihrer gewählten Tarifstufe bis spätestens 30.06. des Folgejahres automatisch auf Ihr Konto überwiesen.
Ihre Prämie verringert sich nur, wenn Sie folgende medizinische Leistungen in Anspruch nehmen: eingelöste Kassenrezepte für Arzneimittel und Heilmittelverordnungen sowie stationäre Krankenhausaufenthalte. Die Prämie verringert sich pro Leistung um jeweils einen pauschalen Anteil.
Sollten Sie durch viele medizinische Leistungen den Wert Ihrer Prämie überziehen, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen: Für jede Tarifstufe haben wir ein maximales Risiko festgelegt. Das bedeutet, dass Sie nie mehr als den für Ihre Tarifstufe festgelegten maximalen Betrag selbst tragen, auch wenn Ihr tatsächlicher Eigenanteil höher wäre.
Wenn zu Tarifbeginn mindestens ein Kind über Sie familienversichert ist, steht Ihnen der exklusive Familienbonus in Höhe von 50 EUR zu. Der Familienbonus wird Ihnen einmalig (spätestens 3 Monate nach Tarifbeginn) automatisch überwiesen.
Es gibt Leistungen, die keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer Bonuszahlung haben. Dazu gehören u.a.:
- Reine Arztbesuche, Früherkennungsuntersuchungen und Impfungen
- Hilfsmittel (z. B. Bandagen, Schienen, usw.)
- Rezepte und Krankenhausaufenthalte von mitversicherten Ehepartnern oder Kinder
- Verordnung der "Pille" für Frauen
- Privatrezepte
Ihre Prämie wird Ihnen spätestens bis zum 30.06. des Folgejahres automatisch auf Ihr Konto überwiesen. Steht Ihnen der Familienbonus zu, so wird dieser einmalig (spätestens 3 Monate nach Tarifbeginn) überwiesen.
In wenigen Schritten Mitgliedschaft beantragen
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Lisa & Paul sprechen Ihre Sprache – sei es Deutsch, English oder Espanol!
Mitglied werden bei der AOK Bayern ist ganz einfach & unkompliziert. Unsere digitalen Beratungsassistenten helfen Ihnen gerne dabei. Wir wünschen Ihnen viel Spaß.
Schon mehr als 4,7 Mio Versicherte vertrauen der AOK Bayern.
Ihre Gesundheit ist unsere Mission und Ihr Vertrauen unsere Priorität. Mit ehrlicher Beratung, einfachen Kommunikationswegen und echten Angeboten sind wir für Sie da, wenn Sie es brauchen. So leicht kann Krankenkasse sein.
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Unser fairer Zusatzbeitrag beträgt nur 1,58%.
Der Gesamtbeitrag zu Ihrer AOK Bayern Krankenversicherung beträgt damit 16,18%. Er setzt sich aus dem Zusatzbeitrag und dem gesetzlich festgelegten Beitrag für alle Krankenkassen von 14,6% zusammen.
Sie können Ihre Krankenkasse frei wählen. Es gibt eine Binde- und eine Kündigungsfrist. Die Bindefrist zu Ihrer bestehenden Krankenkasse beträgt 12 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Kalendermonate zum Monatsende. Und jetzt kommt das Beste: Sie müssen nicht selbst kündigen. Das übernehmen wir für Sie.
Wechseln Sie demnächst den Arbeitgeber? Perfekt, dann können Sie sofort zur AOK Bayern. Dann entfallt nicht nur die Binde- sondern auch Kündigungsfrist. Ihren Wechselwunsch müssen Sie der AOK Bayern innerhalb von 14 Tagen mitteilen.
Bei einer Beitragserhöhung steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Um dieses auch zu nutzen, ist eine Kündigung in dem Monat, in dem der neue Beitrag das erste Mal erhoben wird, notwendig. Die allgemeine Kündigungsfrist von zwei Monaten bleibt bestehen. Auch hier kümmern wir uns für Sie um alle Formalitäten.
Für weitere Informationen nutzen Sie gern unsere Service Hotline 089 26480759.
Nein, es reicht wenn Sie den AOK-Mitgliedsantrag bei uns abgeben und Ihren Arbeitgeber oder die Hochschule informieren. Um den Rest kümmern wir uns.
Sobald Sie von der Erhöhung erfahren haben, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende.
Dieses müssen Sie spätestens in dem Monat ausüben, in dem der Beitrag das erste Mal nach dem neuen Satz berechnet wurde.
Beispiel:
Sie erfahren im August von der Erhöhung der Beiträge Ihrer Krankenkasse, welche im September eintritt. Wenn Sie sofort zur AOK Bayern wechseln, dann sind sie ab November bei der AOK versichert. Spätestens im September müssen Sie Ihren Wechselantrag eingereicht haben. Dann wären Sie ab Dezember bei der AOK versichert.
Wir möchten, dass Sie finden, was Sie suchen!
Bitte helfen Sie uns dabei, Ihnen zu helfen, indem Sie nachfolgend eine Auswahl treffen:
Wir verarbeiten diese Information nicht.