AOK Bayern. Nur das
Beste für Ihre Gesundheit
Die AOK Bayern ist eine starke Gemeinschaft von mehr als 4,5 Millionen Menschen. Profitieren auch Sie mit nur wenigen Schritten von einem günstigen Zusatzbeitrag, umfangreichen Extra-Leistungen Ihrer Wahl und vielen weiteren Vorteilen.
Profitieren Sie von unseren zahlreichen Top-Leistungen und Vorteilen
Online-Coachings, Programme und Apps
Gesundheitskurse
Wir erstatten 100 % der Gebühren bis maximal 75 Euro je Kurs - pro Kalenderjahr fördern wir Ihre Teilnahme an bis zu 2 GesundheitskursenVoraussetzung für die Erstattung ist, dass Sie an mindestens 80 % der Kurstermine teilgenommen haben.Stress im Griff
Mehr Gelassenheit im Alltag mit unserem Online-Kurs Stress im GriffRückenaktiv
Online-Training für einen gesunden Rücken mit unserem Kurs RückenaktivADHS-Elterntrainer
Online-Programm zur Unterstützung von Eltern in schwierigen AlltagssituationenMoodgym
Mit dem Onlinekurs Moodgym Selbsthilfe zur Verringerung von depressiven Symptomen lernenCyberprävention
Umfassende digitale Präventionsangebote mit unseren Online-Kursen zu Bewegung, Ernährung und EntspannungCuraplan
Mehr Lebensqualität mit dem AOK-Curaplan zur strukturierten Behandlung chronischer ErkrankungenFamiliencoach Depression
Finden Sie Hilfe bei der Bewältigung des Alltags mit einem depressiv erkrankten AngehörigenOnline-Coach Diabetes
Diabetes mellitus Typ 2 - mit dem Online-Coach besser verstehenAOK-liveonline Coachings
Innovatives Online-Coaching zu Gesundheitsthemen wie Stress und Entspannung, Ernährung oder Abnehmen - außerdem informieren die webbasierten Kurse und Vorträge zu Themen wie Bewerbung, Prüfung und Prüfungsstress oder AuslandsaufenthaltenApp auf Rezept (DiGA)
Kostenübernahme für ausgewählte Digitale GesundheitsanwendungenOVIVA Ernährungsberatung
Individuelle online Coachings durch zertifizierte Ernährungsfachkräfte
Innovative Behandlungsformen
Robotergesteuerte Präzisionsbestrahlung
Kostenübernahme in der Krebstherapie (Cyberknife-Methode)Innovative Behandlung von Gebärmuttermyomen
Im Rahmen eines besonderen Versorgungsvertrages ist diese Behandlung für Versicherte der AOK Bayern kostenfreiSchonende Entfernung von Krampfadern
Die ambulante Entfernung von Krampfadern mittels Laserstrahlen oder Radiowellen ist für Versicherte der AOK Bayern, die aufgrund dieser an Beschwerden leiden, ab 18 Jahren kostenfreiMandelverkleinerung durch Tonsillotomie
Kostenfreie Verkleinerung von vergrößerten Gaumenmandeln mittels Laser (Tonsillotomie) durch einen FacharztOptimal abgestimmte Behandlung
Klinik- und Fachärztenetzwerk für zügige Terminvergabe, höchster Qualität und Sicherheit
Kinder und Jugendliche
Osteopathie für Kinder und Jugendliche
Wir erstatten jährlich bis zu 60 Euro für Kindern und Jugendlichen bis zu 17 JahrenDie AOK Bayern beteiligt sich an den Kosten für osteopathische Behandlungen, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist und durch einen zugelassenen Vertragsarzt mit Zusatzqualifikation in der Osteopathie durchgeführt wird.Mitaufnahme eines Elternteils im Krankenhaus
Wir erstatten jährlich bis zu 100 Euro für die Mitaufnahme eines Elternteils im Krankenhaus bei Kindern im Alter von 0-9 JahrenDie AOK Bayern erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten der Mitaufnahme eines Elternteils in einem zugelassenen Krankenhaus, sofern diese nicht bereits durch die Regelleistung abgedeckt werden können.Erweiterte Früherkennung für Kinder und Jugendliche
Zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen Ihrer Kinder im Grundschul- und JugendalterErweiterte Haushaltshilfe
Kostenübernahme einer Haushaltshilfe für bis zu 52 Wochen bei Krankenhausaufenthalt, Kur oder akuter KrankheitBabytelefon
Die Kinderärzte, Kinderkrankenschwestern und Hebammen von AOK-Clarimedis helfen bei Fragen - 24 Stunden an 365 Tagen im JahrKostenlose Familienversicherung
Ihre Lieben sind kostenfrei mitversichert und genießen dieselben Vorteile wie sieMedizinische Reha für Kinder & Jugendliche
Keine Zuzahlung bei medizinischer Reha für Kinder & JugendlicheMutter-Vater-Kind-Kur
Kostenübernahme für medizinisch notwendige Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kur
Pflegeleistungen
Entlastung im Pflegealltag
Antworten auf Ihre Fragen haben die AOK-Pflegeberater – telefonisch, in der Geschäftsstelle oder zu HauseBeratung bei Pflegefehlern
Kostenfreie Experten-Hotline zur Patientenberatung bei Verdacht auf Pflegefehler
Schwangerschaft und Entbindung
pH-Selbsttest
Wir erstatten einmal pro Schwangerschaft bis zu 15 EuroDer Test muss durch einen zugelassenen Vertragsarzt erfolgen.Schwangerschaftsakupunktur
Wir erstatten einmal pro Schwangerschaft bis zu 15 EuroDie AOK Bayern beteiligt sich an den Kosten, wenn die Leistung durch eine Vertragshebamme durchgeführt wird.Folsäure-, Magnesium- und Eisenpräparate
Wir erstatten bis zu 100 Euro pro SchwangerschaftDie AOK Bayern erstattet nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Folsäure-, Magnesium- und Eisenpräparate, wenn diese von einem zugelassenen Vertragsarzt während der Schwangerschaft über ein Privatrezept verordnet wurden. Erstattet werden Arzneimittel, die nur aus einem der drei Wirkstoffe.Partnerbegleitung bei der Geburtsvorbereitung
Wir erstatten einmal pro Schwangerschaft bis zu 60 EuroDie AOK Bayern beteiligt sich an den Kosten für die Begleitperson (Ehemann oder Lebenspartner) bei einem Partner-Geburtsvorbereitungskurs bei einer Vertragshebamme oder einem zugelassenen Physiotherapeuten.Antikörperbestimmung
Wir erstatten einmal pro Schwangerschaft bis zu 15 Euro für die Antikörperbestimmung von Hepatitis C, Ringelröteln, Windpocken und des ZytomegalievirusDie Antikörperbestimmung muss durch einen zugelassenen Vertragsarzt erfolgen.Toxoplasmosetest
Wir erstatten einmal pro Schwangerschaft bis zu 15 EuroDer Test muss durch einen zugelassenen Vertragsarzt erfolgen.AOK-Schwanger
Unsere App mit wertvollen Tipps für werdende ElternOsteopathie für Schwangere
Wir erstatten pro Schwangerschaft bis zu 60 EuroDie AOK Bayern beteiligt sich an den Kosten für osteopathische Behandlungen, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist und durch einen zugelassenen Vertragsarzt mit Zusatzqualifikation in der Osteopathie durchgeführt wird.Zusatzversuch bei künstlicher Befruchtung
Für Ehepaare mit Kinderwunsch übernehmen wir bis zu 50 % der Kosten für einen zusätzlichen Versuch bei jeder genehmigten, gesetzlich möglichen VersuchsreiheDie Kosten müssen unter vertragsärztlichen Bedingungen anfallen (Arzt- und Arzneirechnungen).B-Streptokokken-Test
Wir erstatten einmal pro Schwangerschaft bis zu 15 EuroDie AOK Bayern beteiligt sich an den Kosten für einen Test, der durch einen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe veranlasst bzw. erbracht wird.Hebammenrufbereitschaft
Wir erstatten einmal pro Schwangerschaft die tatsächlichen Kosten bis zu 250 EuroNimmt die Schwangere während der Schwangerschaft und bei der Geburt die Hilfe einer zugelassenen freiberuflichen Hebamme in Anspruch, übernimmt die AOK Bayern bis zu 250 Euro für die Rufbereitschaft der Hebamme in den letzten Wochen der Schwangerschaft. Die Rufbereitschaft muss eine 24-stündige Erreichbarkeit und die sofortige Bereitschaft zur mehrstündigen Geburtshilfe umfassen.
Service
Service-Telefon
Wir sind telefonisch rund um die Uhr und in vielen verschiedenen Sprachen für Sie erreichbarAnsprechpartner vor Ort
An rund 230 Standorten in ganz Bayern ist immer ein persönlicher Ansprechpartner ganz in Ihrer NäheMedizinische Hotlines
Medizinische Hotlines mit Fachteams für spezifische Gesundheitsfragen auch in dringenden FällenMeine AOK - Onlinegeschäftsstelle
Die App ist Ihr direkter Kontakt zu uns – und das rund um die UhrAls AOK-Versicherter können Sie Krankmeldungen, Mitgliedsbescheinigungen und andere Dokumente fotografieren und sicher an uns schicken. Verwalten und ändern Sie bei Bedarf Ihre Daten und bestellen Sie ganz bequem eine.Clarimedis
Team aus Fachärzten, Pflegekräften und Pharmakologen beantworten Fragen rund um die GesundheitÄrztliche Zweitmeinung
Unterstützung und Kostenübernahme für die Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung
Reisen und Prophylaxe
Reiseimpfungen und Prophylaxe
Wir erstatten 80 % der Kosten für Impfstoff oder Tabletten (ohne Beratungs- und Behandlungskosten des Arztes)Eine Beteiligung an den Kosten ist bei den Reise- und Schutzimpfungen möglich, wenn es sich nicht bereits um eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung handelt.Wenn Sie an einem Arztnetz, dem Hausarztvertrag oder dem Kinder- und Jugendarztvertrag teilnehmen, darf nur der von Ihnen gewählte Arzt die Impfungen durchführen bzw. die Medikamente verordnen. Eine Ausnahme ist die Gelbfieberimpfung – Sie können jede anerkannte Gelbfieberimpfstelle auch ohne Überweisung Ihres gewählten Arztes in Anspruch nehmen.Schutzimpfungen gegen Meningokokken Serotypen ACWY und C
Wir erstatten 80 % der Kosten für Impfstoff oder Tabletten (ohne Beratungs- und Behandlungskosten des Arztes)Eine Beteiligung an den Kosten ist bei den Reise- und Schutzimpfungen möglich, wenn es sich nicht bereits um eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung handelt.Wenn Sie an einem Arztnetz, dem Hausarztvertrag oder dem Kinder- und Jugendarztvertrag teilnehmen, darf nur der von Ihnen gewählte Arzt die Impfungen durchführen bzw. die Medikamente verordnen. Eine Ausnahme ist die Gelbfieberimpfung – Sie können jede anerkannte Gelbfieberimpfstelle auch ohne Überweisung Ihres gewählten Arztes in Anspruch nehmen.Humane Papillomviren (HPV-Impfung)
Wir erstatten von 18 bis 25 Jahren 80 % der Kosten für den Impfstoff (ohne Beratungs- und Behandlungskosten des Arztes)Eine Beteiligung an den Kosten ist bei den Schutzimpfungen möglich, wenn es sich nicht bereits um eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung handelt. Wenn Sie an einem Arztnetz, dem Hausarztvertrag oder dem Kinder- und Jugendarztvertrag teilnehmen, darf nur der von Ihnen gewählte Arzt die Impfungen durchführen.
Krebsvorsorge und Check-up
Ultraschall der Eierstöcke und Gebärmutter
Wir erstatten von 25 bis 54 Jahren einmal pro Kalenderjahr bis zu 40 EuroDie Untersuchung muss durch einen zugelassenen Vertragsarzt erfolgen.Brustkrebsvorsorge mittels Abtasten
Wir erstatten von 25 bis 29 Jahren einmal pro Kalenderjahr bis zu 25 EuroAb dem 30. Geburtstag ist die Brustkrebsvorsorge Bestandteil der Regelversorgung.discovering hands
Wir erstatten einmal jährlich ab 25 Jahren bis zu 20 EuroNutzen Sie den außergewöhnlichen Tastsinn blinder oder sehbehinderter Frauen.MammaCare
Wir erstatten einmal jährlich ab 25 Jahren bis zu 20 EuroOptimieren Sie Ihr Tastvermögen und erlernen Sie, normale und krankhafte Strukturen in der Brust zu ertasten und zu unterscheiden.Check-up ab 30 Jahren
Wir erstatten von 30 bis 34 Jahren einmal pro Kalenderjahr bis zu 20 EuroDer Check-up muss bei einem zugelassenen Vertragsarzt erfolgen. Wenn Versicherte an einem Arztnetz oder dem Hausarztvertrag teilnehmen, darf nur der gewählte Arzt die Untersuchung durchführen. Wenn Versicherte 18 Jahre oder älter sind, übernimmt die AOK Bayern im Rahmen der Regelversorgung bis zum Alter von 34 Jahren einmalig und dann alle drei Jahre die Kosten für den Check-up.Hautscreening
Wir erstatten von 18 bis 34 Jahren einmal jedes zweite Kalenderjahr bis zu 25 EuroDie Leistung muss durch einen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten erbracht werden. Das Hautscreening ist ab 35 Jahre Bestandteil der Regelversorgung.
Gesunde Zähne
Lachgassedierung bei Weisheitszahnentfernung
Wir erstatten jährlich bis zu 70 Euro für Kinder und Jugendliche bis 17 JahreDie AOK Bayern beteiligt sich an den tatsächlich entstandenen Kosten bei zugelassenen Vertragszahnärzten, sofern diese nicht bereits durch die Regelleistung abgedeckt werden können.Versiegelung der vorderen Backenzähne
Wir erstatten einmalig bis zu 50 Euro für Kinder und Jugendliche bis 17 JahreDie Versiegelung der hinteren Backenzähne ist zwischen 6 und 17 Jahren Regelleistung der AOK Bayern und wird direkt über die Gesundheitskarte abgerechnet.Glattflächenversiegelung bei Kieferorthopäden
Wir erstatten einmalig bis zu 50 Euro für Kinder und Jugendliche bis 17 JahreDie Behandlung muss durch einen an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Fachzahnarzt für Kieferorthopädie erfolgen.Festsitzender Unterkiefer-Frontzahn Retainer
Wir erstatten einmalig bis zu 50 EuroDie AOK Bayern beteiligt sich, sofern der Retainer nicht bereits über die Regelversorgung abgedeckt ist. Die Leistungserbringung muss durch einen an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Fachzahnarzt für Kieferorthopädie erfolgen. Weitere Voraussetzung ist eine erfolgreich abgeschlossene kieferorthopädische Behandlung.
Alternative Medizin und Sport
Sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Beratung
Wir erstatten ab 16 Jahren jedes zweite Kalenderjahr bis zu 60 EuroWir beteiligen uns an einer sportmedizinischen Vorsorgeuntersuchung und Beratung, wenn diese dazu geeignet und notwendig ist, kardiale oder orthopädische Erkrankungen zu verhüten, frühzeitig zu erkennen oder deren Verschlimmerung zu vermeiden. Die AOK Bayern bezuschusst die Kosten, wenn die Untersuchung von einem zugelassenen Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung Sportmedizin durchgeführt wird. Bei Versicherten, die an einem Arztnetz, dem Hausarztvertrag oder dem Kinder- und Jugendarztvertrag teilnehmen, darf die Vorsorgeuntersuchung und Beratung nur durch den gewählten Arzt erbracht werden. Er muss dabei über die genannte Zusatzbezeichnung verfügen.Homöopathische Arzneimittel
Wir erstatten für alle Versicherten einmal pro Kalenderjahr bis zu 25 EuroDie AOK Bayern beteiligt sich an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie (inkl. Phytotherapie und Anthroposophie), deren Anwendung medizinisch notwendig ist. Die Arzneimittel müssen durch einen zugelassenen Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ oder „Naturheilverfahren“ auf Privatrezept verordnet werden. Wenn Versicherte an einem Arztnetz, dem Hausarztvertrag oder dem Kinder- und Jugendarztvertrag teilnehmen, darf das Privatrezept nur durch den betreuenden Arzt ausgestellt werden. Er muss dabei über eine der genannten Zusatzbezeichnungen verfügen.
Attraktive Zusatzversicherungen
Pflegezusatzversicherung
Die private Pflegeversicherung - besser organisiert und günstiger als gedacht
Jetzt mit dem Bonustarif durchstarten
Vom AOK-Bonus-Wahltarif profitieren alle, die gesund sind, gesund leben oder sportlich aktiv sind. Denn Sie erhalten von der AOK Bayern jährlich Geld zurück. Unsere FAQ beantwortet Ihnen die wichtigsten Fragen zu unserem Wahltarif. Wechseln Sie noch heute und sichern Sie sich bis zu 2.000 Euro Bonus in 5 Jahren!
Für den AOK-Bonus-Wahltarif ist ein gesonderter Antrag notwendig. Diesen können Sie nach Ihrem Wechselantrag in einer unserer Geschäftstellen abholen oder direkt vor Ort ausfüllen. Gern können Sie den Antrag zum Bonustarif auch über unsere Hotline unter 089 26480759 oder per E-Mail anfordern. Sie können zu jedem Monatsbeginn starten. Die Bonuszahlungen und maximalen Selbstbehalte gelten dann anteilig.
Der AOK-Bonus-Wahltarif hat eine Laufzeit von mindestens drei Jahren und endet automatisch nach fünf Jahren.
Während der Laufzeit des Bonustarifs ist eine Kündigung der AOK-Mitgliedschaft ausgeschlossen.
Eine Teilnahme am AOK-Bonus-Wahltarif ist leider nicht möglich, wenn Ihre Beiträge von Dritten, wie z.B. dem Arbeitsamt, übernommen werden.
Um am AOK-Bonus-Wahltarif teilnehmen zu können, benötigen wir von Ihnen einen unterschriebenen Antrag mit den notwendigen Angaben wie z.B. Bankverbindung und persönliche Daten. Den Antrag können Sie einfach in einer unserer Geschäftsstellen abholen bzw. direkt dort ausfüllen oder ihn telefonisch unter 089 26480759 oder per E-Mail beantragen. Sobald wir den Antrag zurückbekommen, sind Sie zum nächsten Monatsersten in unserem Bonustarif eingeschrieben3.
Als Startkapital erhalten Sie jährlich automatisch einen Grundbonus entsprechend Ihrem Einkommen. Der Bonus von der Krankenkasse beträgt je nach Tarif zwischen 80 und 230 Euro jährlich.
Nehmen Sie drei Jahre lang keine Leistungen – Arztbesuch mit Rezept oder stationärer Krankenhausaufenthalt – in Anspruch, belohnen wir das mit einem Zusatzbonus von bis zu 100 Euro in Tarifstufe 32. Die Bonus-Auszahlung der AOK erfolgt automatisch nach drei leistungsfreien Jahren. Benötigen Sie auch danach keine Leistungen, so erhalten Sie Ihren Zusatzbonus ab dem vierten Jahr jährlich.
Beachten Sie, dass nicht alle Leistungen Einfluss auf Ihre Bonuszahlung haben. Welche Leistungen Sie sorglos in Anspruch nehmen können, erfahren Sie unter „Kann ich Leistungen in Anspruch nehmen, ohne meinen Bonus zu gefährden?“.
Mit einer gesunden Lebensweise können Sie sich einen AOK-Bonus von 70 Euro pro Jahr sichern. Dafür benötigen Sie alle dem Alter entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen oder alternativ einen Sport-/Fitnesstest. Als Nachweis dient unser Bonus-Scheckheft, welches Sie einfach vom Fitnessstudio oder Arzt abzeichnen lassen. Sie haben bis zum 31.01. des folgenden Jahres Zeit, um es bei uns einzureichen. Wenn eines von beidem nachgewiesen wird, erhalten Sie den Gesundheitsbonus.
Wenn Ihr Arzt Ihnen Arzneimittel auf Kassenrezept verordnet und Sie diese in der Apotheke einlösen, dann reduziert sich Ihr Bonus. Gleiches gilt auch für Krankenhausaufenthalte. Ein Risiko kann entstehen, ist jedoch begrenzt. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Flyer zum Bonustarif oder bei Ihrem AOK-Berater3.
Es gibt Leistungen, die keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer Bonuszahlung haben. Dazu gehören:
- Reine Arztbesuche, Früherkennungsuntersuchungen und Impfungen
- Heil- und Hilfsmittel (z. B. Massagen, Krankengymnastik, Bandagen usw.)
- Rezepte und Krankenhausaufenthalte von mitversicherten Ehepartnern oder Kinder
- Verordnung der "Pille" für Frauen
Vom AOK-Bonus-Wahltarif profitieren gesetzlich und freiwillig Versicherte gleichermaßen, sofern Sie ihre Versicherungsbeiträge selbst tragen. Besonders geeignet ist der Bonustarif für Mitglieder, die jährlich alle empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen, wie z.B. Zahnvorsorge, durchführen lassen. Außerdem können AOK-Versicherte vom Bonus profitieren, die aktiv, fit und gesund sind. Wenn Sie chronisch erkrankt und auf verschreibungspflichtige Medikamente angewiesen sind, ist der Bonustarif weniger für Sie geeignet. Lassen Sie sich gern von unseren AOK-Beratern individuell beraten.
Der AOK-Bonus wird jährlich ausgezahlt. Die Abrechnungen erstellen wir automatisch bis zum 30.06. des Folgejahres. Hierfür müssen Sie nichts weiter tun. Beispiel: Die Auszahlung erfolgt für das Jahr 2022 bis spätestens zum 30.06.2023.
In wenigen Schritten Mitgliedschaft beantragen
- Online-Antrag ausfüllen
- Fertig! Wir kümmern uns um den Wechsel!
Schon mehr als 4,5 Mio Versicherte vertrauen der AOK Bayern.
Ihre Gesundheit ist unsere Mission und Ihr Vertrauen unsere Priorität. Mit ehrlicher Beratung, einfachen Kommunikationswegen und echten Angeboten sind wir für Sie da, wenn Sie es brauchen. So leicht kann Krankenkasse sein.
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Natürlich! Wir bieten Ihnen ein einzigartiges und ausgewogenes Krankenkassen Gesamtpaket bestehend aus:
- fairem Zusatzbeitrag von nur 1,58%
- Top Service mit ausgezeichneter telefonischer und regionaler Erreichbarkeit
- einem gut geschnittenen Zusatzleistungspaket
- einer Zuverlässigkeit, die Sie nur von der größten Krankenkasse in Bayern erwarten können
- und hochmotivierten Mitarbeitern, die Sie gerne persönlich und individuell unter der 089 26480759 beraten.
Unser fairer Zusatzbeitrag beträgt nur 1,58%.
Der Gesamtbeitrag zu Ihrer AOK Bayern Krankenversicherung beträgt damit 16,18%. Er setzt sich aus dem Zusatzbeitrag und dem gesetzlich festgelegten Beitrag für alle Krankenkassen von 14,6% zusammen.
Sie können Ihre Krankenkasse frei wählen. Es gibt eine Binde- und eine Kündigungsfrist. Die Bindefrist zu Ihrer bestehenden Krankenkasse beträgt 12 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Kalendermonate zum Monatsende. Und jetzt kommt das Beste: Sie müssen nicht selbst kündigen. Das übernehmen wir für Sie.
Wechseln Sie demnächst den Arbeitgeber? Perfekt, dann können Sie sofort zur AOK Bayern. Dann entfallt nicht nur die Binde- sondern auch Kündigungsfrist. Ihren Wechselwunsch, müssen Sie der AOK Bayern innerhalb von 14 Tagen mitteilen.
Bei einer Beitragserhöhung steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Um dieses auch zu nutzen, ist eine Kündigung in dem Monat, in dem der neue Beitrag das erste Mal erhoben wird, notwendig. Die allgemeine Kündigungsfrist von zwei Monaten bleibt bestehen. Auch hier kümmern wir uns für Sie um alle Formalitäten.
Für weitere Informationen nutzen Sie gern unsere Service Hotline 089 26480759.
Nein, es reicht wenn Sie den AOK-Mitgliedsantrag bei uns abgeben und Ihren Arbeitgeber oder die Hochschule informieren. Um den Rest kümmern wir uns.
Sobald Sie von der Erhöhung erfahren haben, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende.
Dieses müssen Sie spätestens in dem Monat ausüben, in dem der Beitrag das erste Mal nach dem neuen Satz berechnet wurde
Beispiel:
Sie erfahren im August von der Erhöhung der Beiträge Ihrer Krankenkasse, welche im September eintritt. Wenn Sie sofort zur AOK Bayern wechseln, dann sind sie ab November bei der AOK versichert. Spätestens im September müssen Sie Ihren Wechselantrag eingereicht haben. Dann wären Sie ab Dezember bei der AOK versichert.