Ihre Gesundheitskasse AOK Bayern

AOK Bayern. Nur das
Beste für Ihre Gesundheit

Die AOK Bayern ist eine starke Gemeinschaft von mehr als 4,7 Millionen Menschen. Profitieren auch Sie mit nur wenigen Schritten von einem günstigen Zusatzbeitrag, umfangreichen Extra-Leistungen Ihrer Wahl und vielen weiteren Vorteilen.

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Profitieren Sie von unseren zahlreichen Top-Leistungen und Vorteilen

Es gibt viele gute Gründe, sich bei der AOK Bayern zu versichern. Der beste ist: Ihre Gesundheit. Ob innovative Behandlungsmethoden, ergänzende Vorsorge oder attraktive Gesundheitsangebote – bei uns profitieren Sie und Ihre Lieben von zusätzlichen Leistungen. Von einer kompetenten und freundlichen Beratung in Ihrer Geschäftsstelle, bei Ihnen zu Hause, am Telefon und online.
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Jetzt mit dem AOK Premium durchstarten

Wenn Sie keine oder nur wenige medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, ist der Wahltarif AOK Premium das Richtige für Sie. Mit AOK Premium können Sie eine Prämie in Höhe von bis zu 500 EUR pro Jahr erhalten. Ihr Plus als Familie: Wenn zu Tarifbeginn mindestens ein Kind über Sie familienversichert ist, erhalten Sie zusätzlich einen einmaligen Familienbonus in Höhe von 50 EUR. Weitere Informationen finden Sie unter www.aok.de/bayern/premium und in unseren FAQs

Voraussetzung ist, dass Sie Mitglied bei der AOK Bayern sind. Um den AOK Premium zu nutzen, fragen Sie einfach die Teilnahmeerklärung bei Ihrem AOK-Berater oder Ihrer AOK-Beraterin an und schicken Sie uns diese unterschrieben zurück. Ihr AOK Premium beginnt dann am ersten Tag des Folgemonats. Alle Informationen zu den Teilnahmebedingungen erhalten Sie in den beiliegenden Versicherteninformationen oder von Ihrem AOK-Berater oder Ihrer AOK-Beraterin.

Bitte beachten Sie: Sie können den AOK Premium nicht nutzen, wenn Ihre Beiträge komplett von Dritten getragen werden, zum Beispiel, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen.

Die Prämienhöhe ist abhängig von Ihrem Bruttojahreseinkommen und der gewählten Tarifstufe. Die Prämie (Grundbonus) beträgt je nach Tarifstufe zwischen 100 und 500 EUR. Nehmen Sie keine medizinischen Leistungen in Anspruch, wird Ihnen die volle Prämie Ihrer gewählten Tarifstufe bis spätestens 30.06. des Folgejahres automatisch auf Ihr Konto überwiesen.

Ihre Prämie verringert sich nur, wenn Sie folgende medizinische Leistungen in Anspruch nehmen: eingelöste Kassenrezepte für Arzneimittel und Heilmittelverordnungen sowie stationäre Krankenhausaufenthalte. Die Prämie verringert sich pro Leistung um jeweils einen pauschalen Anteil.

Sollten Sie durch viele medizinische Leistungen den Wert Ihrer Prämie überziehen, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen: Für jede Tarifstufe haben wir ein maximales Risiko festgelegt. Das bedeutet, dass Sie nie mehr als den für Ihre Tarifstufe festgelegten maximalen Betrag selbst tragen, auch wenn Ihr tatsächlicher Eigenanteil höher wäre.

Wenn zu Tarifbeginn mindestens ein Kind über Sie familienversichert ist, steht Ihnen der exklusive Familienbonus in Höhe von 50 EUR zu. Der Familienbonus wird Ihnen einmalig (spätestens 3 Monate nach Tarifbeginn) automatisch überwiesen.

Es gibt Leistungen, die keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer Bonuszahlung haben. Dazu gehören u.a.:

  • Reine Arztbesuche, Früherkennungsuntersuchungen und Impfungen
  • Hilfsmittel (z. B. Bandagen, Schienen, usw.)
  • Rezepte und Krankenhausaufenthalte von mitversicherten Ehepartnern oder Kinder
  • Verordnung der "Pille" für Frauen
  • Privatrezepte

Ihre Prämie wird Ihnen spätestens bis zum 30.06. des Folgejahres automatisch auf Ihr Konto überwiesen. Steht Ihnen der Familienbonus zu, so wird dieser einmalig (spätestens 3 Monate nach Tarifbeginn) überwiesen.

In wenigen Schritten Mitgliedschaft beantragen

Hinweis: Seit Anfang 2021 müssen Sie Ihre bisherige Krankenkasse nicht mehr selbst kündigen - darum kümmern wir uns.
  1. Online-Antrag ausfüllen
  2. Fertig! Wir kümmern uns um den Wechsel!

Lisa & Paul sprechen Ihre Sprache – sei es Deutsch, English oder Espanol!

Mitglied werden bei der AOK Bayern ist ganz einfach & unkompliziert. Unsere digitalen Beratungsassistenten helfen Ihnen gerne dabei. Wir wünschen Ihnen viel Spaß.

Schon mehr als 4,7 Mio Versicherte vertrauen der AOK Bayern.

Ihre Gesundheit ist unsere Mission und Ihr Vertrauen unsere Priorität. Mit ehrlicher Beratung, einfachen Kommunikationswegen und echten Angeboten sind wir für Sie da, wenn Sie es brauchen. So leicht kann Krankenkasse sein.

Fragen zum Krankenkassen Wechsel:

Natürlich! Wir bieten Ihnen ein einzigartiges und ausgewogenes Krankenkassen Gesamtpaket bestehend aus:

  • fairem Zusatzbeitrag von nur 1,58%
  • Top Service mit ausgezeichneter telefonischer und regionaler Erreichbarkeit
  • einem gut geschnittenen Zusatzleistungspaket
  • einer Zuverlässigkeit, die Sie nur von der größten Krankenkasse in Bayern erwarten können
  • und hochmotivierten Mitarbeitern, die Sie gerne persönlich und individuell unter der 089 26480759 beraten.

Unser fairer Zusatzbeitrag beträgt nur 1,58%.

Der Gesamtbeitrag zu Ihrer AOK Bayern Krankenversicherung beträgt damit 16,18%. Er setzt sich aus dem Zusatzbeitrag und dem gesetzlich festgelegten Beitrag für alle Krankenkassen von 14,6% zusammen.

Sie können Ihre Krankenkasse frei wählen. Es gibt eine Binde- und eine Kündigungsfrist. Die Bindefrist zu Ihrer bestehenden Krankenkasse beträgt 12 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Kalendermonate zum Monatsende. Und jetzt kommt das Beste: Sie müssen nicht selbst kündigen. Das übernehmen wir für Sie.

Wechseln Sie demnächst den Arbeitgeber? Perfekt, dann können Sie sofort zur AOK Bayern. Dann entfallt nicht nur die Binde- sondern auch Kündigungsfrist. Ihren Wechselwunsch müssen Sie der AOK Bayern innerhalb von 14 Tagen mitteilen.

Bei einer Beitragserhöhung steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Um dieses auch zu nutzen, ist eine Kündigung in dem Monat, in dem der neue Beitrag das erste Mal erhoben wird, notwendig. Die allgemeine Kündigungsfrist von zwei Monaten bleibt bestehen. Auch hier kümmern wir uns für Sie um alle Formalitäten.

Für weitere Informationen nutzen Sie gern unsere Service Hotline 089 26480759.

Nein, es reicht wenn Sie den AOK-Mitgliedsantrag bei uns abgeben und Ihren Arbeitgeber oder die Hochschule informieren. Um den Rest kümmern wir uns.

Sobald Sie von der Erhöhung erfahren haben, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende.

Dieses müssen Sie spätestens in dem Monat ausüben, in dem der Beitrag das erste Mal nach dem neuen Satz berechnet wurde.

Beispiel:
Sie erfahren im August von der Erhöhung der Beiträge Ihrer Krankenkasse, welche im September eintritt. Wenn Sie sofort zur AOK Bayern wechseln, dann sind sie ab November bei der AOK versichert. Spätestens im September müssen Sie Ihren Wechselantrag eingereicht haben. Dann wären Sie ab Dezember bei der AOK versichert.

Wir möchten, dass Sie finden, was Sie suchen!

Bitte helfen Sie uns dabei, Ihnen zu helfen, indem Sie nachfolgend eine Auswahl treffen:

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